Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 138

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Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir setzen jetzt die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 9 bis 11 fort.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.32

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die im Gesundheitsausschuß am 13. März des heurigen Jahres mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen verabschiedete Änderung des Lebensmittelgesetzes regelt die Anwendung des Europäischen Lebensmittelrechtes in Österreich und bezieht sich vor allem auf die Bereiche Überwachung und Kontrolle. Gemeinsam mit dieser Novelle beschloß der Ausschuß auf Initiative von SPÖ und ÖVP ebenfalls mit rot-grüner und schwarzer Mehrheit einen Selbständigen Antrag nach § 27 GOG, der Bestimmungen über die Rindfleischkennzeichnung beinhaltet.

Der AMA werden mit diesem Gesetz in Sachen Rindfleischetikettierung insbesondere beim Sammeln von entsprechenden Daten als Bundesbehörde hoheitliche Aufgaben übertragen. Durch diese Bestimmungen soll eine umfassende Kennzeichnung der Rinder von der Geburt bis zum Schlachthof, vom Bauern bis zum Markt sichergestellt werden. Fleisch, das aus Drittländern beziehungsweise anderen EU-Staaten nach Österreich kommt, muß nun ebenfalls entsprechend gekennzeichnet sein. Das bedeutet mehr Produktwahrheit im Sinne des Konsumentenschutzes.

Die Betrauung der AMA mit der Vollziehung der Europäischen Verordnung zur Einführung eines Kennzeichnungs- und Registrierungssystems von Rindfleisch ist die kostengünstigste Lösung, da die AMA ja bereits mit der Durchführung der Europäischen Verordnung zur Kennzeichnung der Registrierung von Rindern betraut ist. Folgende Gründe sprechen für diese Lösung: Beide Kennzeichnungssysteme nutzen dieselben Stammdaten, beide Verfahren müssen daher im selben System abgewickelt werden. Beide Kennzeichnungsverfahren müssen miteinander funktionieren, denn zwischen beiden muß in beide Richtungen navigiert werden können.

Dem Bund werden durch dieses Gesetz keine zusätzlichen Kosten erwachsen, da vorgesehen ist, daß die Vollzugskosten der AMA von den an dieser Kennzeichnung interessierten Wirtschaftskreisen getragen werden.

Weiters wurde im Ausschuß das Europäische Veterinärrechtsanpassungsgesetz angenommen, ebenfalls mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und der Grünen, das eine gesetzliche Grundlage für die Erlassung von EU-konformen Verordnungen insbesondere hinsichtlich grenztierärztlicher Kontrollgebühren schafft. Damit wird das österreichische Tierseuchenrecht mit den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union harmonisiert. Für die Umsetzung einzelner europäischer Vorschriften ist die Schaffung einer verfassungsrechtlich einwandfreien gesetzlichen Grundlage erforderlich. Dies wird heute geschehen. Und es ist positiv, daß auch dieser Beschluß weder Bund noch Ländern zusätzliche Kosten verursachen wird.

Es ist zu begrüßen, daß die AMA eine zentrale österreichische Datenbank errichtet, der künftig jede Geburt beziehungsweise jeder Standort- oder Besitzerwechsel eines Rindes binnen drei Tagen vom Halter zu melden ist. Die AMA will dabei neben der konventionellen telefonischen Meldung auch die neuen Möglichkeiten der Telekommunikation nutzen, um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten. Infolge der BSE-Krise sind diese Maßnahmen zur Wiedergewinnung des Verbrauchervertrauens unumgänglich.

Bei der Rinderkennzeichnung dürfen nicht billige Lösungen auf Kosten der Effizienz und des Vertrauens der Konsumenten angestrebt werden. Die allgemeine Vergiftungsangst von Verbrauchern ist wohl unbegründet, dennoch muß sie ernst genommen werden. Die Landwirtschaft wird sich alle Mühe geben müssen, die Anforderungen an die Tierkennzeichnung und begleitende Garantie zu erfüllen.


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