Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 109

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Post – zurückzuführen. Abschließend möchte ich jedoch dazu bemerken, daß aufgrund der Lehrlingsinitiative der Bundesregierung für das Jahr 1998 300 zusätzliche Lehrstellen für Lehrlinge im Bundesbetrieb zur Verfügung stehen.

Zur Frage 22:

Die polemischen Feststellungen, die hier getroffen wurden, sind rundweg falsch. Die österreichische Politik ist keineswegs als arbeitsplatzvernichtend anzusehen. Im Gegenteil! Wir werden um unsere im EU-Vergleich sehr günstigen Arbeitsmarktdaten beneidet. Ein wichtiges Ergebnis von Luxemburg war die Einigung auf eine beschäftigungspolitische Leitlinienvorgabe, die von den Mitgliedstaaten in nationale beschäftigungspolitische Aktionspläne umzusetzen sind. Der österreichische Aktionsplan wird am 1. April dem Ministerrat vorgelegt werden.

Zur Frage 23:

Ich bin mir bewußt, daß die Höhe der Lohnnebenkosten gewisse Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat. Die Lohnnebenkosten dürfen allerdings nicht isoliert beurteilt werden. Wesentlich ist, die Produktivität der Wirtschaft mitzubetrachten. Ein wichtiger Indikator für den Arbeitsmarkt sind neben anderen die Lohnstückkosten. Gerade dabei hat Österreich in den letzten Jahren eine beachtlich positive Entwicklung genommen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Im Sinne einer weiteren Verstärkung der Bemühungen um den österreichischen Arbeitsmarkt hat der Bundesminister für Finanzen in seinen Aufträgen an die Steuerreformkommission als einen wesentlichen Punkt die Senkung der Steuerbelastung des Faktors Arbeit als Zielpunkt vorgegeben.

Was einen dritten niedrigeren Steuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen anlangt, so nehme ich – und übrigens auch der Herr Finanzminister – dazu eine skeptische Haltung ein. Realistisch betrachtet stünden die Kosten einer solchen Maßnahme in einem nicht sehr günstigen Verhältnis zu den eher als schwach und unsicher anzunehmenden Effekten auf Beschäftigung. Diese Vorschläge sind rechnerisch nicht wirklich nachvollziehbar. Insgesamt ergibt sich aber, daß der dritte Umsatzsteuersatz eine Maßnahme wäre, die wesentlich teurer käme als eine vergleichbare Beschäftigungsförderung. Nicht zuletzt sollte auch daran gedacht werden, daß die Einführung eines dritten Umsatzsteuersatzes eine beachtliche Komplizierung des Steuerrechts mit sich brächte.

Zur Frage 24:

Ich wiederhole, daß die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit ein spezieller Schwerpunkt der in Auftrag gegebenen Steuerreform sein wird. Trotzdem muß ich aber hier betonen, daß es keine starre Korrelation zwischen Arbeitslosenrate und Lohnnebenkosten gibt. Eine viel größere Bedeutung haben, wie bereits erwähnt, die Lohnstückkosten, bei denen Österreich im internationalen Vergleich eine hervorragende Position einnimmt.

Zur Frage 25:

Der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben des Bundes am BIP wird im Jahr 1998 rund 0,64 Prozent betragen. Das ist gegenüber 1997 eine Steigerung um rund 3,2 Prozent.

Zur Frage 26:

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes zur Beschäftigung werden unter dem Titel der Förderung von Unternehmensgründungen auch weitere Liberalisierungsschritte diskutiert. Eine endgültige Darstellung dieser Maßnahmen wird ebenfalls im Nationalen Aktionsplan erfolgen, der in den kommenden Wochen veröffentlicht wird.

Zur Frage 27:

Ich darf dazu auf die Beantwortung unter Frage 29 verweisen.


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