Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 13

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sondern auch die zivilrechtlichen Folgen, Schadenersatzfolgen und so weiter. Hier verzichtet also Österreich, in einem solchen Fall die Rechte seiner Bürger entsprechend wahrzunehmen. Das kann doch wohl nicht wahr sein, das kann nicht das Ziel eines solchen Abkommens sein!

Oder: Erinnern Sie sich an den Fall Simpson mit den absurden Entscheidungen, die amerikanische Gerichte manchmal fällen. Das kann auch in einem Mordfall Geltung haben.

Es gibt den unterschreibenden Mächten Eingriffsmöglichkeiten nicht nur gegen das Militär, sondern auch gegen das zivile Heeresgefolge und gegen die Privatfamilien in Österreich. Der Einsatz ausländischer Militärpolizei wird auch außerhalb von Garnisonen und Übungsräumen möglich. Ich frage mich: Wozu ist das für ein Übungsabkommen notwendig? Wollen Sie wirklich amerikanische, englische oder sonstige Militärpolizei überall in Österreich während einer Übung agieren lassen? Sie haben das Recht dazu, und das kann niemand bestreiten.

Außerdem wird, und das ist entscheidend, österreichisches Recht in wichtigen Bereichen gebeugt, wenn nicht gebrochen. Wir haben keine Todesstrafe in Österreich, meine Damen und Herren. (Abg. Dietachmayr: Gott sei Dank!) "Gott sei Dank!" sagen Sie. Dieses Recht wird aber gebrochen, denn es gesteht den – zum Beispiel amerikanischen – Kräften im Fall der Unterschrift zu, für Angehörige, für Soldaten und für ziviles Heeresgefolge die Todesstrafe für ein in Österreich begangenes Vergehen durchzuführen. Sie müssen den Mann nur hinaustransportieren, wenn sie ihn selbst ergriffen haben.

Frau Staatssekretärin Ferrero-Waldner hat das in den ersten Verhandlungen noch geleugnet. Mittlerweile mußte auf eindringliches Befragen – und hier sieht man, wie man es mit der Ehrlichkeit gegenüber diesem Haus meint, meine Damen und Herren – der Außenminister zugeben, daß dem so ist. Da haben wir dann in den Beilagen und in den Erläuterungen stehen: Um die Vollstreckung der Todesstrafe zurückzudrängen, hat Österreich ein Zusatzprotokoll unterzeichnet, daß auf die Vollstreckung der Todesstrafe bei Angehörigen einer Truppe oder eines zivilen Gefolges verzichtet wird. – Das stimmt nicht, und zwar ganz und gar nicht, denn wenn sie von amerikanischen Polizeikräften ergriffen wurden, kann die Todesstrafe vollstreckt werden. Das ist Faktum, meine Damen und Herren, und das kann hier niemand leugnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wiederum eine der vielen falschen Auskünfte, die wir erhalten haben.

Das gleiche gilt für die Neutralität: auch hier ein Roßtäuschertrick nach dem anderen. Man hat einen Brief dazu geschrieben, in dem steht, man gehe davon aus, daß die ausländischen Mächte die österreichische Verfassung achten werden. Wir haben die Frau Staatssekretärin gefragt, wie es damit ausschaut, mit wem darüber gesprochen wurde. Sie hat gesagt: Ja, mit den Amerikanern haben wir darüber geredet. Sie wollte aber keinen Namen nennen, geschweige denn, daß einer dieser Staaten bereit ist, dies auch nur durch ein Anerkennungsschreiben zu akzeptieren. Wir bringen es ihnen zur Kenntnis und gehen davon aus, daß es funktioniert.

Der Herr Minister wollte uns beruhigen. Herr Minister, ich kann Ihnen sagen, wie das in der Realität ausschaut. Während des kalten Krieges hatten amerikanische und andere NATO-Schiffe – übrigens völlig zu Recht aus den Sicherheitsüberlegungen damals – Atomwaffen an Bord. Die sozialdemokratischen Regierungen in Dänemark und Norwegen wollten im Frieden keine Atomwaffen im Land. Sie haben daher, genauso wie jetzt die Sozialdemokraten in Österreich, eine Packelei begangen. Sie haben gesagt, sie gehen davon aus, daß auf den Schiffen nichts Derartiges ist. Jeder hat gewußt, die Atomwaffen sind auf den Schiffen, aber das Gesicht wurde gewahrt.

Sie sind gerade dabei, Ihren Wählern etwas vorzuschwindeln, um das Gesicht zu wahren, meine Damen und Herren. Überlegen Sie sich gut, was Sie da tun, denn wir werden es Ihnen nicht so leicht machen, weiter mit Taschenspielermethoden zu agieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es geht hier nicht um ein Entsendeabkommen für Übungen. Das hätte sich mit einem Standardvertrag ohne weiteres machen lassen. Wir haben auch gar nichts gegen ein Abkommen, das weiter geht, wenn Österreich einmal NATO-Mitglied ist. Aber nicht in dieser Mogelpackung und nicht unter diesen Voraussetzungen, bei denen die Todesstrafe eingeführt wird, ohne daß man es dem Österreicher sagt, bei denen die österreichische Verfassung


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