Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 12

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Soweit die Glaubwürdigkeit der ÖVP in diesem Bereich – weil Sie uns immer vorwerfen, wir wären hier auf dem Rückzug. Wir sind nicht auf dem Rückzug, meine Damen und Herren von der ÖVP, sondern wir wollen eine rechtsstaatliche Regelung. Man soll uns hier nicht vorspiegeln, daß es um ein Abkommen geht, das Übungen regelt, wenn dieses Abkommen in Wirklichkeit ein Stationierungsabkommen ist. Wir wollen den NATO-Beitritt, wir wollen ihn aber nicht durch die Hintertür und nicht vorbei an der öffentlichen Diskussion (Beifall bei den Freiheitlichen), wie Sie es damals schon bei der EU-Frage gemacht haben und wie Sie es ja wieder mit dem Ermächtigungsgesetz – der Name allein ist schon bezeichnend – zum Amsterdamer Vertrag machen wollen.

Hier wird unter dem Deckmantel gesetzlicher Regelungen für Übungen ein Truppenstationierungsgesetz eingeführt – ein weiterer Schritt in die NATO, den wir grundsätzlich als solchen begrüßen würden, aber, wie bereits gesagt, nicht auf diesem Weg.

Warum haben Sie diesen Weg gewählt? – Weil Sie vor allem den SPÖ-Partner im Parlament nicht anders überzeugen konnten, weil man sich daran vorbeimogeln will und den SPÖ-Mitgliedern nicht sagen will, was das wirklich bedeutet. Wir haben uns gewundert: Zweimal hat die SPÖ fast ein halbes Jahr lang diese Sache verzögert, indem man der Regierung postwendend die Regierungsvorlagen zurückgeschickt hat, und plötzlich eine Meinungsänderung. Ich konnte mir die nicht erklären, aber gestern ist es mir klar geworden: Herr Rudas hat es mittlerweile geschafft, den SPÖ-Parlamentsklub so in den Griff zu kriegen, weil Kollege Kostelka mit seinen 33 Millionen so beschäftigt ist, daß sein hinhaltender Widerstand mittlerweile gebrochen wurde. Wasser gepredigt, Wein getrunken. Dem linken Flügel wird verschiedenes erzählt, die Praxis schaut halt dann ein bisserl anders aus.

Und da traute sich dann Kollege Cap gestern von geschwätziger Grundsatzlosigkeit zu reden. Das ist genau das, was zurzeit im SPÖ-Klub stattfindet. Die eigenen Linken beruhigt man – das ist die geschwätzige Grundsatzlosigkeit –, weil man auf der anderen Seite zustimmt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es handelt sich hier nämlich um ein NATO-Truppenstatut, um jenes Statut, das zum Beispiel von der Besatzungsmacht USA im Jahr 1951 der Bundesrepublik Deutschland "verordnet" wurde und die Rechtsstellung der amerikanischen und der NATO-Truppen in Deutschland regelte. Dies erfolgte damals richtigerweise mit einer Art Besatzerstatut. Es gab und gibt denjenigen, die hier unterschreiben, Verfügungsrechte nicht nur über den militärischen Bereich, wie es für Übungen ja angemessen wäre, sondern auch über Zivilpersonal. Es gibt aber zusätzlich für die Angehörigen, die auch diesem Recht unterliegen, Steuerprivilegien.

Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was hat das mit Steuerprivilegien für Heeresangehörige zu tun, wenn Truppen vorübergehend nach Österreich zu Übungen kommen? Die Antwort von der sozialistischen Seite darauf würde mich wirklich sehr interessieren.

Es hat aber auch – und das ist wesentlich wichtiger und behandelt die Frage der Neutralität – Gültigkeit im Kriegsfall. Artikel XV Abs.1 sagt ausdrücklich, daß dieses Abkommen auch im Kriegsfall in Kraft bleibt, meine Damen und Herren. Und jetzt erklären Sie mir einmal, was ein Abkommen für den Kriegsfall mit einer Stationierung im Frieden für Übungen im Rahmen der "Partnerschaft für den Frieden" zu tun hat! Hier geht es eindeutig um die Frage der österreichischen Neutralität, und die sollten Sie, meine Damen und Herren, vom linken Flügel dieses Hauses einmal beantworten und sich nicht pausenlos darum herummogeln. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es schwächt aber auch die österreichische Rechtsstellung; und da wird es interessant. Ich nehme nur das Seilbahnunglück in Italien mit diesem leicht verrückten – muß man leider sagen – amerikanischen Piloten. Die Rechtsstellung ist folgende: Die Piloten wurden ausgeflogen, es wird vor einem amerikanischen Gericht verhandelt. Und hier sagt dieses Abkommen – und sagen Sie bitte den Österreichern nichts anderes – ausdrücklich, daß, wenn ein – in diesem Fall amerikanisches – Gericht entscheidet, ein österreichisches Gericht keine Möglichkeit mehr hat, diese Sache zu verhandeln. Es ist nicht nur interessant, was die strafrechtlichen Folgen betrifft,


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