Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 112

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Wir Freiheitliche stellen diesem rot-schwarzen Flickwerk namens Familienpaket unser Familiensteuersplitting entgegen. Dies deshalb, weil unser Modell verfassungskonform und sozial gerecht ist. Es wirkt der Armutsgefährdung der österreichischen Familien entgegen, ist ohne größeren Verwaltungsaufwand administrierbar, frauenfreundlich und beruht – und das ist wesentlich – auf Freiwilligkeit. Niemand wird gezwungen, sich dem Familiensplitting zu unterwerfen, sondern das ist die Entscheidung des mündigen Bürgers! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Es ist außerordentlich bedauerlich, daß sich diese Bundesregierung dann, wenn sich eine Oppositionspartei in konstruktiver Art Gedanken macht, nicht einmal ansatzweise bemüht, die freiheitlichen Vorschläge auch nur anzudiskutieren beziehungsweise in ein Gespräch darüber einzutreten.

Zusammenfassend sei zum Familienpaket festgestellt: Es besteht absolut kein Grund dafür, in eitler Freude über die Spendierlaune der Bundesregierung zu frohlocken. Das ist absolut nicht angebracht.

Josef Bruckmoser hat es in den "Salzburger Nachrichten" auf den Punkt gebracht – man kann daraus viel zitieren, aber der Schluß dieses Artikels ist besonders interessant –: "Wenn die Familien 1999 endlich wieder etwas mehr bekommen, dann ist das kein Geschenk, sondern nur gerecht: Gestohlenes Familiensilber wird zurückgegeben. Zu spät und ohnehin nur teilweise." – Das zum Bereich der Familiensteuerreform. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Staatssekretär! Ich möchte mich in aller Kürze auch noch mit zwei Bereichen der Steuergesetzgebung befassen, und zwar mit der Novelle des § 89 Einkommensteuergesetz, wodurch normiert wird, daß in Hinkunft alle Prüfungsergebnisse von Gebietskrankenkassen- und Lohnsteuerprüfungen automatisch ausgetauscht werden. Bisher war es so, daß dieses Verständigungsverfahren nur in Einzelfällen Platz gegriffen hat.

Man kann sagen: Das ist in Ordnung, warum auch nicht, warum sollen unehrliche Steuerzahler nicht überführt werden? – Nur folgendes, Herr Bundesminister: Man ist da auf dem halben Weg stehengeblieben. Ich fordere daher ein, daß man einen Schritt weitergeht. Weshalb bedarf es nach wie vor mehrerer Prüfungen lohnabhängiger Abgaben – Lohnsteuer, Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer et cetera? Viele, viele Prüfungen! Ein klassischer Prüfungsoverkill findet da statt! Warum geht man nicht her und veranlaßt eine Behörde, alle lohnabhängigen Abgaben zu prüfen?

Zweite Forderung: Alle lohnabhängigen Abgaben sind nur mehr an eine Stelle abzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Öllinger. ) Es gäbe viele Dinge, die man vereinfachen könnte! Selbstverständlich, Herr Kollege!

Drittens: Es wird unbedingt notwendig sein, den Bereich der Personalverrechnung endlich einmal so zu vereinfachen, wie es bereits seit Jahrzehnten von vielen, von allen Parteien hier in diesem Haus gefordert wird.

Zum zweiten Bereich: Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Es wird dabei von einer bewährten Praxis, die nun schon fast zehn Jahre Gültigkeit hat, abgegangen. War es bisher so, daß Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch dann abgegeben werden mußten, wenn die Umsatzsteuer nicht in voller Höhe und nicht rechtzeitig einbezahlt wurde, dreht man den Spieß nun um und verpflichtet generell alle Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, mit Ausnahme jener, für die der Finanzminister mittels Verordnung eine Ausnahme festlegt.

Besonders bedauerlich ist, daß in dieser Verordnung angeblich stehen soll, daß Jungunternehmer im ersten Jahr des Bestehens ihres Unternehmens von der Voranmeldungspflicht betroffen sein sollen – und das unter dem Titel der Gründeroffensive, der Jungunternehmerförderung. Damit führen Sie wieder Bürokratie ein, die sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung enorme Kosten verursachen wird. Sie werden jedoch mit dieser Vorgangsweise die klassischen Umsatzsteuerbetrügereien nicht hintanhalten können.


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