Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 114

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etwas hinzunehmen und sich damit zufriedenzugeben. Wir haben uns gegen Ihre Vorschläge gewehrt. Wir haben Widerstand geleistet, damit diese Reform nicht zu einer Reform für die Bestverdiener wird. Wir wollten keine Reform, mit der Reiche noch reicher werden. Wir wollten etwas für einkommensschwache Familien tun, wir wollten ein Mehr für einkommensschwache Familien, und das ist ja erreicht worden durch einen Mehrkindzuschlag ab dem dritten Kind und durch die Erhöhung der Negativsteuer.

Die SPÖ hat immer wieder betont, daß Familienpolitik nicht nur einen steuerlichen Aspekt hat, daß Kinder keinesfalls nur steuerliche Absetzposten sind, sondern daß Familienpolitik umfassend zu sehen ist, vor allem aber vor dem Hintergrund einer Verbesserung der Situation der Berufstätigen in diesem Land, einer Verbesserung der Situation der Alleinerzieherinnen. Daher werden zusätzlich seitens des Bundes – zusätzlich! – 600 Millionen Schilling als Zweckzuschuß für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt, und diese Summe werden die Länder verdoppeln.

Gleichzeitig haben sich die Koalitionspartner aber auch darauf geeinigt, daß nach Maßgabe der Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds eine Reihe wichtiger zusätzlicher Maßnahmen, wie sie ja Frau Ministerin Gehrer im Ausschuß erwähnt hat, ebenfalls zur Verbesserung der Situation der Berufstätigen gesetzt werden wird. Dazu zählen die Anhebung des Karenzgeldes, der Teilzeitbeihilfe, der Teilzeitkarenz, eine Anhebung des Zuschlages zum Karenzgeld, der Ausbau der Familienberatung, vor allem in Richtung einer Beratung für Wiedereinsteigerinnen in das Berufsleben, die Erhöhung der Mittel für den Familienhärteausgleichsfonds mit neuen Richtlinien für die Inanspruchnahme, Schüler- und Lehrlingsfreifahrten für jene mit Wohnsitz außerhalb des Heimatortes, die Heimfahrtbeihilfe schlicht gesagt, eine Verbesserung der Sondernotstandsregelung insbesondere für Alleinerzieherinnen sowie eine Verbesserung bei den Unterhaltsvorschußzahlungen. Ich bin sehr zuversichtlich, daß wir auch eine Lösung für diese Rahmenbedingungen finden werden.

Ich weiß, daß wir mit den Konsolidierungspaketen 1995 und 1996 Leistungen zurücknehmen mußten, damit der Familienlastenausgleichsfonds wieder schuldenfrei wird. Ich meine, das war ein wichtiger und auch notwendiger Schritt, denn hohe Defizite im Familienlastenausgleichsfonds müssen aus den allgemeinen Budgetmitteln abgedeckt werden. Dies würde schließlich nichts anderes als zusätzliche Belastungen für die Familien bedeuten. Ich bin aber auch der festen Überzeugung, daß es mit den neuen familienpolitischen Maßnahmen und der deutlichen Ausweitung der Transferleistungen den Familien weiterhin ermöglicht wird, an der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung entsprechend teilzuhaben.

Wir brauchen aber eine Reform des Finanzierungsaufkommens beim Familienlastenausgleichsfonds, um die positive finanzielle Weiterentwicklung sicherstellen zu können. Und da beziehe ich mich wieder auf den Experten Walterskirchen, der sich die Einführung einer wertschöpfungsbezogenen Abgabe durchaus vorstellen kann, wie er im Ausschuß erwähnt hat.

Ich möchte aber Walterskirchen noch zu einem anderen Punkt heranziehen. Er hat beim Budget-Hearing im Ausschuß gesagt, besonders weh getan habe es, daß der Nationale Aktionsplan für Beschäftigung keinen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung für Eltern mit Kindern bis zum 6. Lebensjahr enthielt. Angesichts des Überschusses an Arbeitskräften – so Walterskirchen beim Budget-Hearing – wäre es sinnvoll, eine derartige Maßnahme für eine freiwillige Arbeitszeitverkürzung einzuführen. Ich schließe mich dieser Auffassung an, weil ich meine, daß wir weitere Reformschritte brauchen, um dem Wunsch, den viele junge Menschen haben, nämlich eine Familie zu gründen und gleichzeitig einen qualifizierten Beruf auszuüben, Rechnung tragen zu können. Dazu gehört der Rechtsanspruch auf Teilzeit bis zum 6. Lebensjahr des Kindes. Dazu gehört auch die Verlängerung der Behaltefrist nach der Karenz von vier auf 26 Wochen.

Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten werden daher weiterhin massiv dafür eintreten, daß diese Wünsche der Frauen und der Familien durch- und umgesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

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