Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 125

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abzielt, Herr Abgeordneter Öllinger, daß die Kinderbetreuung dort, wo sie gebraucht wird, auch tatsächlich zur Verfügung steht.

Lassen Sie mich aber noch sagen, daß ich zwei Gedanken absolut nicht nähertreten kann: Der eine wurde von Frau Abgeordneter Mertel geäußert, der andere kam vom Herrn Abgeordneten Öllinger, beide bezogen sich auf alternative Methoden der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds.

Wir haben eine seit Jahrzehnten bewährte Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds. Es ist auch nicht so, daß mir die zukünftigen Planzahlen Sorgen machen, ganz im Gegenteil: Sie sehen recht gut aus. Für die nächsten Jahre können wir mit einer gut darstellbaren Situation des Familienlastenausgleichsfonds rechnen. Angesichts dessen erscheinen mir auf der einen Seite Überlegungen in Richtung einer Wertschöpfungsabgabe, die ausgerechnet im Bereich der Familien gewissermaßen probiert werden soll – denn so etwas gibt es ja in Wirklichkeit noch nirgendwo, so etwas wäre Neuland –, und auf der anderen Seite der Vorschlag der Verwendung einer Ökosteuer zur Finanzierung der Familien nicht als der richtige Weg.

Das gilt vor allem, Herr Abgeordneter Öllinger, für die Ökosteuer zur Finanzierung der Familien, weil eine Ökosteuer ja per definitionem eine Steuer ist, die den Verbrauch natürlicher Ressourcen reduzieren soll, also per definitionem etwas ist, was am Anfang mit einem bestimmten Niveau beginnt, aber dann Jahr für Jahr geringer wird, weil hoffentlich der Verbrauch energetischer und sonstiger Ressourcenrohstoffe zurückgeht. Bei dieser Finanzierung könnten wir dann nicht auf Wachstum setzen, sondern müßten, ganz im Gegenteil, mit einem Rückgang rechnen. Das scheint mir der falsche Ansatz zu sein. Ich halte an der bewährten Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds weiterhin fest. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Letztes, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir haben in unserer politischen Diskussion einen Punkt sehr wohl immer wieder andiskutiert, und zwar die Frage, wie wir mit den Scheidungsvätern umgehen. Das ist eine heikle Frage. Es ist keinesfalls so, daß die Verfassungsrichter dazu bereits Recht gesprochen hätten. Es wäre durchaus möglich, daß aufgrund der heutigen Gesetzeslage die Verfassungsrichter zur Auffassung gelangen könnten, daß Scheidung Privatsache und dementsprechend die geltende Rechtslage verfassungskonform sei. Wir gehen in guter Hoffnung davon aus, aber wir können das nicht mit Sicherheit sagen.

Ich habe daher vorgeschlagen, meine sehr verehrten Damen und Herren und geschätzte Vertreter des Koalitionspartners, daß man gerade diesbezüglich einen Zuruf des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Adamovich, aufgreift, und durch eine Verankerung der Familie in der Verfassung insofern eine Klarstellung schafft, als dann die Verfassungsrichter bessere Anhaltspunkte haben, wenn sie Beschwerden zu bearbeiten haben. Eine Verankerung der Familie in der Verfassung ist im übrigen in 13 von 15 EU-Ländern gegeben. Sie könnte jedenfalls auch die Möglichkeit schaffen, den Verfassungsrichtern im Fall des Falles einen Spruch zu erleichtern, der dann eben lauten würde: Scheidung ist Privatsache! Es besteht jetzt keine Notwendigkeit dazu, beispielsweise geschiedenen Vätern zusätzliche finanzielle Familienleistungen zukommen zu lassen, bloß deswegen, weil die Bestimmung zur Anwendung kommt, daß deren Unterhaltsverpflichtungen jedenfalls zur Hälfte steuerfrei gestellt zu werden haben, während auf der anderen Seite aber die Mütter Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und ähnliches mehr beziehen.

Das ist eine Überlegung, die ich an den Koalitionspartner herangetragen habe, und ich hoffe, daß man über diesen Aspekt der Familiensteuerreform in den nächsten Monaten eine gewissermaßen abrundende Beschlußfassung ermöglichen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Zusammengefaßt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Heute ist ein großer Tag, ein schöner Tag für Österreichs Familien aufgrund einer Familiensteuerreform, die Österreich nunmehr tatsächlich in die erste Reihe der besonders familienfreundlichen Länder Europas und der Welt insgesamt bringt, einer Familiensteuerreform, die die finanziellen Transferleistungen des Bundes an unsere Familien um nicht weniger als 30 Prozent, von derzeit rund 42 Milliarden Schilling auf 54 Milliarden Schilling, erhöht, einer Familiensteuerreform, auf die wir im Sinne unserer Familien wahrlich stolz sein können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Müller. )

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