Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 137

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Jahr 2000 zusätzlich auszugeben, um in einem politischen Kompromiß ein in der Tat nicht unwichtiges Problem zu lösen, ist sicherlich nicht einfach.

Meine Damen und Herren von der Opposition, seien Sie mir bitte nicht böse: Selbstverständlich gibt es unterschiedliche gesellschaftspolitische Positionen zwischen Sozialdemokraten und Christdemokraten! Wenn sich zwei Parteien entschließen, in einer Koalition gemeinsam zu regieren, ist es am wichtigsten, daß man bei Vermeidung wechselweiser Überforderung versucht, einen Kompromiß zu erzielen. Und das ist gelungen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich freue mich natürlich sehr, wenn Sie mich stellvertretend für die Sozialdemokraten loben – nein, nicht Sie (auf die Reihen der Freiheitlichen weisend), aber Sie (zur ÖVP gewandt), und wenn Bartenstein stellvertretend für die Christdemokraten gelobt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich hat die Koalitionsregierung hier Erstaunliches für zwei Drittel der Österreicher zuwege gebracht, denn 5 Millionen Menschen wohnen in Familien, die durch diese Maßnahmen positiv beeinflußt sind. Und das ist ein ganz entscheidender Faktor! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Es mag schon sein – ja ich bin sogar ganz sicher –, daß Sozialdemokraten allein eine andere Form der Familienbesteuerungsreform gemacht hätten, ebenso auch Christdemokraten allein. Aber das ist nicht entscheidend, sondern entscheidend ist, daß wir dem Grundsatz, jedes Kind ist gleich viel wert, treu geblieben sind. Entscheidend ist, daß es für sozial Schwächere zusätzliche Förderungen gibt, nämlich für Mehrkinderfamilien bis zu einem gewissen Einkommen, und die Negativbesteuerung, die vor allem die Alleinerzieher in ganz besonderem Maße trifft, zum Tragen kommt.

Wenn Soziologen, wenn Gesellschaftsforscher recht haben, dann sind Familien mit vielen Kindern in Gefahr, an die Armutsgrenze zu kommen. Und dann sind vor allem auch Alleinerzieherinnen – das sind ja meistens Frauen – in Gefahr, an die Armutsgrenze zu kommen. Deswegen haben wir dort zusätzlich dazugelegt. Und deshalb ist das Paket ein bißchen groß geworden, aber es ist sozial vertretbar, und dafür stehe ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit aller Konsequenz und mit allem, woran ich in der Politik glaube! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Eine letzte Bemerkung: Ich glaube nicht, daß man die Debatte zu den Budgetbegleitgesetzen zur Erläuterung auch gesellschaftlicher Visionen, etwa zu Familie und Ehe und ähnlichem, benutzen soll. Das wird uns sicher noch beschäftigen. Ich habe da meine spezifischen Ansichten, die sicher nicht ganz deckungsgleich sind mit denen des Herrn Familienministers, aber das ist jetzt nicht relevant für die Beschlußfassung des Budgets 1999.

Ich sage Ihnen auch in aller Offenheit: Diese Phase der vierjährigen Budgetkonsolidierung und der Stabilisierung des Konsolidierungszieles auf dem Niveau – zwar Gott sei Dank noch immer leicht degressiv – des Zieljahres 1997, auch projiziert auf 1999, enthebt uns nicht der Verpflichtung, darüber nachzudenken, in welcher Form wir die Steuerreform 2000 über die Bühne bringen, eine Steuerreform, die genaue Antworten darauf gibt, wo wir strukturell verändern müssen, um den Wirtschaftsstandort Österreich in der internationalen Konkurrenz zu verbessern, wo wir auch die sozialen Komponenten der Steuerpolitik berücksichtigen und gleichzeitig die Konvergenzkompatibilität aufrechterhalten müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den Faktor Arbeit, über die Ökologisierung des Systems ist bereits gesprochen worden. Es ist auch von Tarifkorrekturen gesprochen worden. Gar keine Frage, das alles gehört in diesem Zusammenhang diskutiert, und zusätzlich – ich verweise auf Beispiele etwa von Finanzministern, die das derzeit in Europa diskutieren, Finanzminister, die gar nicht meiner politischen Partei angehören – muß man auch darüber nachdenken, wie man im Zusammenhang mit einer solchen zielgerichteten Steuerreform auch mit der Besteuerung des Kapitals umgeht, nämlich des Veranlagungskapitals und des Investitionskapitals.


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