Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 123. Sitzung / Seite 166

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Auftragserfüllung der Exekutive zur Verfügung stehen. (Abg. Kiss: Du redest nur von der Versuchung! Was wirst du tun?)

Das ist die Versuchung, du hast richtig zugehört, lieber Kollege Kiss. Es gibt erstmals ausreichende Mittel zur Auftragserfüllung der Exekutive. (Abg. Kiss: Ich bin neugierig, ob du der Versuchung widerstehst!) Die Arbeit in den letzten Jahren, auch die Arbeit der Opposition – Frau Kollegin Partik-Pablé hat das ja schon erwähnt – und der nimmermüde Einsatz der Sicherheitssprecher der Opposition haben dazu beigetragen, daß es hier doch positive Veränderungen gegeben hat. In Österreich ist eine durchaus zeitgemäße technische Ausrüstung im Bereich der Exekutive vorhanden, wenn auch die Notwendigkeit besteht, in den nächsten Jahren, vor allem im Fernmeldebereich, Verbesserungen vorzunehmen und hier die notwendigen Investitionen zu tätigen.

Es gibt durchaus ausreichend Personal; wenn man sich den internationalen Vergleich ansieht, dann ist es so, daß Österreich nach Italien und Portugal die größte Dichte an Exekutivbeamten gemessen an 100 000 Einwohnern hat. Daher besteht auch aus meiner Sicht keinerlei Notwendigkeit nach einem Ruf nach mehr Personal, sondern es wird vielmehr notwendig sein, das vorhandene Personal auch in Zukunft effizienter einzusetzen.

In diesem Zusammenhang darf ich den Herrn Innenminister daran erinnern, daß zum Beispiel eine Aussage des Wiener Bürgermeisters Häupl zur Frage der Sicherheit in der Bundeshauptstadt bekannt ist, daß nämlich von den 6 000 Exekutivbeamten in Wien lediglich 3 700 auf Streife sind, also im Außendienst eingesetzt werden. – Das sind knapp über 60 Prozent, also etwa zwei Drittel. Ein Drittel, etwa 38 Prozent sind nicht auf Streife, das heißt, sie werden anderweitig eingesetzt, wobei hier die in Ausbildung stehende Zahl an Exekutivbeamten eine eher geringe ist und es daher wirklich darauf ankommt, durch Strukturmaßnahmen, durch organisatorische Verbesserungen weniger Leute im Innendienst und viel mehr Leute präsent in der Öffentlichkeit und im Außendienst einzusetzen. Das heißt, hier sind Reformen notwendig; es sind strukturelle Reformen notwendig – darauf werde ich später noch zurückkommen. Erfreulicherweise gibt es jedoch ausreichend Personal, und es besteht überhaupt kein Grund, eine Verstärkung der Exekutive zu verlangen.

Bedauerlicherweise sehe ich immer noch Schwächen im Bereich der Exekutive, vor allem bei der Umsetzung der vorhandenen finanziellen Mittel. Ich befürchte und sehe eine gewisse Gefahr, daß es hier dazu kommen kann, daß die im Prinzip in ausreichendem Maße vorhandenen finanziellen Mittel nicht optimal eingesetzt werden. An dieser Stelle möchte ich einige Beispiele anbringen, Herr Bundesminister.

Ich komme auf den Grenzdienst zu sprechen: Jawohl, der Aufbau der Grenzgendarmerie war eine ausgezeichnete Leistung der verantwortlichen Offiziere. Das soll und muß man hier auch mit aller Klarheit sagen, aber mir persönlich wäre es lieber gewesen, die Grenzgendarmerie wäre früher einsatzbereit gewesen. Versäumnisse in der politischen Führung, in der obersten Führung dieses Ressorts waren der Grund dafür, daß der Auftrag zur Aufstellung dieser Grenzgendarmerie so spät erteilt wurde. Es war klar, daß wir mit der Mitgliedschaft bei der Europäischen Union, daß wir mit der Unterzeichnung des Schengener Abkommens auch die Erfordernisse, die sich aus dem Schengener-Vertrag ergeben, zu erfüllen haben. Daher wäre es notwendig gewesen, rascher und früher mit dem Aufbau einer Grenzgendarmerie zu beginnen. Es ist leider noch immer Tatsache, daß wir in Österreich eine Grenzüberwachung haben, die, um die Schengener Kriterien zu erfüllen, nur in Verbindung mit dem Einsatz unseres Bundesheeres möglich ist.

Ich halte – ich sage das noch einmal – diesen Einsatz des Bundesheeres, nun schon in das neunte Jahr gehend, für nicht verfassungskonform. Es ist nicht die Aufgabe des Bundesheeres, sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Die Wehrverfassung und auch unsere Bundesverfassung sehen diesbezüglich ausschließlich vor eine Assistenzleistung des Bundesheeres zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Inneren. Es kann dies, wenn es eine Assistenzleistung ist, lediglich eine kurzfristige Unterstützung des verantwortlichen Exekutivkör


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