Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 123. Sitzung / Seite 167

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pers, sprich des Innenministeriums, sein – und nach einer gewissen Zeit muß das jeweilige Ministerium in der Lage sein, diese Aufgaben alleine wahrzunehmen.

Daher ist es höchste Zeit, daß es zu einer Beendigung des Grenzeinsatzes des Bundesheeres kommt, auch wenn man sagen muß, daß das Bundesheer diese Aufgaben optimal wahrnimmt, daß es dadurch in der Bevölkerung zu einem Gefühl der Sicherheit gekommen ist. – Herr Kollege Kiss, ich weiß, du wirst dann wieder hier herauskommen und behaupten, ich sei dagegen, daß die Bevölkerung geschützt wird. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Bundesheeres, diese sicherheitspolizeiliche Aufgabe wahrzunehmen. Unsere Verfassung ordnet diese Aufgabe ganz klar der Sicherheitsexekutive zu, daher hat das die Polizei zu tun, hat das die Grenzgendarmerie zu tun – und nicht das Bundesheer, meine Damen und Herren! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich halte es auch für nicht vertretbar, daß der Herr Innenminister sagt, das Bundesheer werde so lange an der Grenze sein, solange Ungarn nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Und weiters meinte er, wenn das Bundesheer nicht mehr für eine Assistenzleistung zur Verfügung stehe, dann brauche er, der Innenminister, 1 500 Planstellen mehr.

Herr Bundesminister! Ich habe es bereits gesagt: Wir haben im europäischen Vergleich sozusagen eine hohe Dichte an Exekutivbeamten, und es ist die Möglichkeit gegeben, durch entsprechende Strukturmaßnahmen innerhalb der Exekutive, durch die Möglichkeit der Übernahme zum Beispiel von Mitarbeitern der Zollwache in den Bereich der Grenzgendarmerie, durch eine bessere Koordinierung und Abstimmung, die notwendigen personellen Voraussetzungen zu schaffen, sodaß die Exekutive sicherlich in der Lage sein kann, diese Aufgabe alleine wahrzunehmen.

Ich würde von Ihnen auch erwarten, daß Sie so fair sind, jene Kosten, die sich aus diesem Assistenzeinsatz des Bundesheeres ergeben, entsprechend dem Verteidigungsressort zu refundieren. Immerhin handelt es sich dabei um eine halbe Milliarde Schilling, die nun über acht Jahre lang dafür zur Verfügung gestellt wird – auch wenn es sozusagen derselbe Topf ist, nämlich das Gesamtbudget. Aber dann wäre es nur fair, daß jener Bereich, der dafür verantwortlich ist, auch die notwendigen Kosten trägt. Denn jene Mittel, die dafür verwendet werden, fehlen eben im Bereich der Landesverteidigung. Dann könnte es auch zu einer Modernisierung, zu einer Verbesserung der Ausrüstung des Bundesheeres kommen. Auch das ist eine Aufgabe, die seitens der Bundesregierung wahrzunehmen ist, meine Damen und Herren!

Herr Bundesminister! Ein weiterer Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist die Frage der Strukturreformen. Strukturreformen, die anstehen – die Reform der Staatspolizei, die Reform der Kriminalpolizei –, sind ja sozusagen fast schon eine unendliche Geschichte. Herr Minister Löschnak hat Initiativen gesetzt, dann kam Minister Einem, und jetzt haben wir Herrn Minister Schlögl. Soweit es erkennbar ist, ist man da aber über Ankündigungen nicht hinausgekommen. Es gab bislang keine echten Ergebnisse, sondern es ist noch immer die Frage offen: Soll die Staatspolizei auch entsprechende nachrichtendienstliche Aufgaben wahrnehmen können? – Ich glaube ja, wenn wir eine effiziente Staatspolizei haben wollen, aber bitte unter klarer und nachhaltiger parlamentarischer demokratischer Kontrolle dieser Einrichtung.

Es ist nach wie vor die Strukturreform offen. Es gibt höchstens Ideen, aber keine wirklich konkreten Schritte oder Maßnahmen. Dasselbe gilt für den Bereich Kriminalpolizei. Es ist schon etwas kühn, etwas eigenartig, wenn der oberste Verantwortliche für die Exekutive, nämlich Generaldirektor Sika, plötzlich verlangt, daß die Kriminalpolizei reformiert gehört. Herr Bundesminister! Es ist in der Verantwortung des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit, Reformen, die notwendig sind, die anstehen, zu veranlassen, die notwendigen Schritte zu setzen, und zwar in Abstimmung mit den politisch Verantwortlichen – und nicht so lange zuzuwarten, bis ein Hilferuf von nachgeordneten Dienststellen kommt, wie beispielsweise aus dem Bereich der Sicherheitsdirektion Wien, von der berechtigterweise Probleme angesprochen wurden und wo es höchste Zeit ist, Reformschritte zu setzen.


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