Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 115

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Ich erinnere mich daran, daß der Justizminister vor etwa einem halben Jahr oder länger eine Änderung des Mietrechtsgesetzes in die Richtung angekündigt hat, daß es auch ein Eintrittsrecht nach Ableben des Partners für Homosexuelle geben soll. Alle waren sich darin einig, daß es doch wirklich eine Zumutung ist, daß jemand, der 30 Jahre in einer Lebensgemeinschaft mit einem anderen Menschen gelebt hat, wenn der andere stirbt, nur deswegen in das Mietrechtsverhältnis nicht eintreten darf, weil er ein homosexueller Partner ist im Gegensatz zu einem Heterosexuellen. Sie haben eine Änderung angekündigt, aber eine solche ist, offenbar aufgrund der Blockade der ÖVP, nicht einmal ins Haus gekommen.

Ich sage Ihnen daher: Wir sind mit dem Tempo der Justizpolitik und der Reformpolitik nicht zufrieden. Wir stimmen diesem Budget trotzdem zu. Wir stimmen ihm deswegen zu, Herr Justizminister, weil wir Ihnen den Rücken stärken wollen, damit Sie an Tempo zulegen! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

17.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte.

17.08

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte, einer guten Tradition folgend, auch diese Budgetdebatte zunächst dazu nützen, einen Überblick über die legislativen Vorhaben des Justizressorts in der nächsten Zeit zu geben, selbst auf die Gefahr hin, in einem Jahr gescholten zu werden, nicht alles eingehalten zu haben. Aber Rückenwind und Rückenstärkung nehme ich gerne entgegen! (Abg. Dr. Schmidt: Nicht gescholten! – Abg. Dr. Fekter: Sie haben auch keinen Vertrag unterschrieben!) Sie werden daraus ersehen können, daß der Justizausschuß auch im Herbst, während der österreichischen EU-Präsidentschaft, nicht arbeitslos sein wird.

Noch vor der Sommerpause sollen dem Parlament das erste Euro-Justizbegleitgesetz, das Übernahmegesetz und das Strafrechtsänderungsgesetz 1998 zugeleitet werden. Das gestern vom Ministerrat beschlossene 1. Euro-Justizbegleitgesetz sieht im Zusammenhang mit der Einführung des Euro per 1. Jänner 1999 Vorkehrungen im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere zum Schutze der Konsumenten, zum Ersatz des künftig wegfallenden Diskontsatzes und anderer Wertmaßstäbe und zur Ermöglichung von Fremdwährungspfandrechten im Grundbuch, aber auch Änderungen in der Bilanzierung und – sehr umfangreich – im Bereich des Rechtes der Aktiengesellschaft und der Ges.m.b.H. vor.

Durch das Übernahmegesetz soll, wie Sie aus früheren Debatten wissen, der Schutz der Kleinaktionäre bei Übergang der Kontrollrechte an einer Aktiengesellschaft verbessert und damit die Attraktivität des österreichischen Kapitalmarktes gesteigert werden.

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 1998 schließlich sollen einerseits die Strafen für schwere Fälle sexuellen Kindesmißbrauchs verschärft und die Verjährungsfrist bei an Kindern und Jugendlichen verübten Sexualdelikten verlängert werden sowie die schonende Vernehmung von Opfern von Sexualstraftaten ausgeweitet werden. In diesem Zusammenhang, Frau Abgeordnete Dr. Fekter, kann ich berichten, daß die vom Bundesministerium für Justiz zur Verbesserung der Stellung der Opfer von Sexualverbrechen nach dem Verbrechensopfergesetz geführten Gespräche mit dem kompetenzmäßig zuständigen Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sehr vielversprechend sind. (Abg. Dr. Fekter: Super! – Beifall der Abgeordneten Dr. Fekter und Rosemarie Bauer. )

Zum anderen sollen mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 1998 auf dem Gebiete des Wirtschaftsrechtes OECD- und EU-rechtliche Vorgaben zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im öffentlichen Bereich umgesetzt werden.

Erst für die Herbstarbeit des Nationalrates wird sich die Strafprozeßnovelle 1998 mit der Regelung des außergerichtlichen Tatausgleichs und anderen Diversionsmaßnahmen eignen, da sich die Auswertung der Ergebnisse des umfangreichen Begutachtungsverfahrens länger als ver


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