Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 26

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für den Staat – nicht für die Eltern – ein gutes Geschäft sind, denn alleine an Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Pensionsbeiträgen leistet ein Durchschnittsverdiener – ich zitiere Herrn Kübeck – in seinem aktiven Leben die "Kleinigkeit" von 5 Millionen Schilling an die Staatskassen. Zurück bekommt er, je nach Ausbildungsverlauf der betreffenden Person, zwischen 1,5 und 2,7 Millionen Schilling an Kindergeld, an Schulkosten, an Gesundheitsaufwand. Es müßte also im Interesse des Staates sein, effiziente Familienpolitik zu machen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Familienminister! Herr Johannes Kübeck stellt also fest, daß Kinder ein Geschäft für den Staat sind. Aber nicht nur die Journalisten sind dieser Meinung. Ich weiß nicht, ob Sie den Fünften deutschen Familienbericht kennen. Es ist ja eine bekannte Tatsache, daß sowohl die Familienbesteuerung in Deutschland als auch das System des Familienlastenausgleichs dem Modell in Österreich sehr ähnlich sind. (Abg. Öllinger: Und funktioniert auch nicht!) In diesem Fünften deutschen Familienbericht geht es auf Seite 289 auch um Familienbesteuerung. Da wird folgendes dezidiert ausgesprochen:

"Von einem Ausgleich von Lasten zwischen Gesellschaftsmitgliedern mit Kindern und ohne Kinder kann sinnvoll erst dann gesprochen werden, wenn durch diese Transfers eine relative Besserstellung der Familien oberhalb des Familienexistenzminimums im Vergleich zu kinderlosen Gesellschaftsmitgliedern erfolgt." Und weiter: "Transfers an Familien, die der Sicherung des Existenzminimums dienen, sind daher kein Bestandteil eines Familienlastenausgleichs, sondern Sozialleistungen."

So ist wohl auch der Kommentar des Präsidenten des deutschen Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, zu verstehen, der in bezug auf die erwähnten Verfassungsgerichtshofurteile meinte: "Es gibt viele objektive Betrachter, die davon ausgehen, daß der Familienlastenausgleich schon seit Jahrzehnten seinen Funktionen nicht mehr gerecht wird." – Dies gilt für Deutschland, aber die Parallelen in Österreich sind vorhanden. Er sagt weiter: "Ich habe das nicht zu beurteilen, füge aber hinzu, daß das Bundesverfassungsgericht naturgemäß nur die untersten Grenzen des gerade noch Akzeptablen durchsetzen kann. Die Tatsache, daß eine Regelung gerade noch verfassungsmäßig ist, bedeutet noch lange nicht, daß sie deshalb auch ausreichend oder gar richtig ist."

Die österreichische Regelung, die Sie hier vor kurzem mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien beschlossen haben, ist nachweislich nicht einmal mehr "gerade noch verfassungsmäßig" richtig. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es geht in diesem Fünften deutschen Familienbericht weiter. Im nächsten Kapitel wird darüber berichtet, wie stark der Familienlastenausgleich die Familien tatsächlich entlastet. Es wird da eine makroökonomische Berechnung angestellt, die außer den definitiven Kinderkosten auch den Versorgungsaufwand beziffert. Das schaut in unserem Nachbarstaat so aus: 74 Prozent des Gesamtaufwandes, also Versorgungs- und Betreuungsaufwandes, werden von den Familien getragen, nur 24 Prozent durch die öffentlichen Hände und 2 Prozent durch die Wohlfahrtsverbände.

Herr Familienminister! Sie wissen genau, daß es immer ein Anliegen der Freiheitlichen war, diesen Versorgungs- und Betreuungsaufwand stärker im Familienlastenausgleich zu verankern. Dafür ist er nämlich zuständig. Deshalb forcieren und verlangen wir seit Jahren den Kinderbetreuungsscheck, der endlich einmal eine Abgeltung der familiären Kinderbetreuung bringen soll. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieser Kinderbetreuungsscheck, meine Kolleginnen von der linken Reichshälfte, muß keine Frauenfalle sein, wie Herr Andreas Kresbach in einem "Presse"-Gastkommentar sehr schön sagt. Er könnte dann eine soziale Innovation werden, wenn wir in Österreich endlich aufhören, Familienpolitik nur aus ideologischer Sicht zu sehen, wenn wir mit gegenseitigen Verdächtigungen aufhören und wenn wir den Kinderbetreuungsscheck als normale Transferleistungen wie andere auch zu betrachten beginnen. (Abg. Wabl: Aus welcher Sicht soll man es denn betrachten?) Wir stehen mit dieser Forderung nicht alleine da, Herr Kollege Wabl.


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