Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 16

dann über das AMS. Das AMS ist praktisch das Bindeglied zur Auszahlung der Mittel durch das Finanzministerium. Träger dieser Berufslehrgänge können verschiedene Einrichtungen sein; soweit ich informiert bin, gibt es bereits ein großes Interesse seitens des BFI und auch seitens mancher WIFIs.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. - Zusatzfrage? - Herr Dr. Antoni, bitte.

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ): Frau Bundesministerin! Wir haben gestern unter anderem auch das Konstrukt der Vorlehre beschlossen. Wie soll denn die inhaltliche Gestaltung der Lehrpläne für die Vorlehre aussehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Nach meiner Information ist es zwischen den Sozialpartnern koordiniert, daß die Vorlehre in etwa die Lehrinhalte eines ersten Lehrjahres umfassen soll, das auf längere Zeit aufgeteilt wird. Das heißt, die Lehrpläne für die Vorlehre werden auch den dementsprechenden Lehrberufen im ersten Lehrjahr entsprechen, werden aber auf längere Zeiten aufgeteilt werden. Ich begrüße es außerordentlich, daß diese Vorlehre im Berufsausbildungsgesetz verankert ist, denn dadurch ist es ein berechenbares Angebot, und es ist auch gewährleistet, daß die Vorlehre anerkannt und dann praktisch auf eine Lehre angerechnet wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. - Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Gaugg.

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sie wurden von Ihrer Kollegin, Frau Bundesministerin Hostasch, dazu aufgefordert, Schulräume kostenlos für Berufslehrgänge zur Verfügung zu stellen. Werden Sie dieser Aufforderung nachkommen, und wie hoch schätzen Sie die Kosten für das Lehrpersonal in diesen Gruppen ein?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Ich wurde von Frau Kollegin Hostasch nicht dazu aufgefordert, die Schulräume zur Verfügung zu stellen, sondern es war mein Vorschlag, daß man dann, wenn bei den Lehrlingsstiftungen zu wenig Betriebe für die praktische Ausbildung zur Verfügung stehen, diese praktische Ausbildung in den Werkstätten von Berufsschulen oder in den Werkstätten von berufsbildenden höheren Schulen durchführen kann. Es fallen dafür keine Personalkosten an, da die Personalkosten den Berufslehrgängen zugerechnet werden und diese in den eigens gestern dafür vorgesehenen Mitteln inkludiert sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Amon stellt die nächste Zusatzfrage.

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Geschätzte Frau Bundesministerin! Inwieweit wurden die Aufnahmekapazitäten an den berufsbildenden höheren und mittleren Schulen erweitert?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Die Aufnahmekapazitäten an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wurden in den letzten Jahren sehr stark ausgeweitet. In den letzten drei Jahren wurden 15 000 zusätzliche Ausbildungsplätze an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen geschaffen, was bedeutet, daß wir den Auftrag der Politik, den Jugendlichen, die fähig sind, eine berufsbildende höhere Schule zu besuchen, und den Jugendlichen, die die Voraussetzungen erfüllen, einen derartigen Ausbildungsplatz anzubieten, sehr ernst genommen haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. - Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin! Haben Sie eine pädagogische Erklärung oder Rechtfertigung dafür, warum für den Besuch von Berufslehrgängen ein positiver Abschluß der achten und neunten Schulstufe notwendig und ein Entgelt in Höhe von 2 000 S


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