Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 17

vereinbart ist und für den Besuch von Arbeitsstiftungen die Absolvierung des Jahrganges 1998 und 1999 und ein Entgelt in Höhe von 2 900 S beschlossen ist? - Hier gibt es offensichtlich eine Ungleichbehandlung. Außerdem haben damit die älteren arbeitslosen Jugendlichen keinen Zugang mehr zu den Lehrlingsstiftungen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Die Voraussetzungen für den Zugang zu den Lehrlingsstiftungen sind von den Sozialpartnern akkordiert worden. Auch diese 2 000 S sind von den Sozialpartnern vorgeschlagen worden. Bei den Lehrlingsstiftungen ist es so, daß die Lehrlinge die Deckung des Lebensunterhaltes erhalten. Es wird aber unter dem Strich dasselbe herauskommen, weil von der Deckung des Lebensunterhaltes, also von den 2 900 S, noch der Beitrag für die Sozialversicherung abgezogen wird, während umgekehrt bei den Jugendlichen, die 2 000 S erhalten, die Sozialversicherung extra zu bezahlen ist. Da besteht also ungefähr ein Gleichgewicht.

Bei dieser Angelegenheit war es mir wichtig, daß Jugendliche, die sich in einer Lehrlingsstiftung befinden, die sich in Berufslehrgängen befinden, nicht die gleiche Entschädigung erhalten wie Jugendliche, die in Betrieben eine Lehre machen, damit ein Anreiz besteht, möglichst schnell von einer Lehrlingsstiftung in einen Betrieb zu wechseln.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. - Frau Abgeordnete Schaffenrath, bitte.

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Frau Ministerin! Wir haben gestern das Jugendbeschäftigungssicherungsgesetz beschlossen. Primär diskutieren wir darüber, wie viele junge Menschen untergebracht werden können. Die Diskussion über die Qualität und über den Inhalt ist bisher viel zu kurz gekommen. Als wesentliches Qualitätskriterium für diese Berufslehrgänge sehe ich die Ausbildung der Lehrer und Lehrerinnen, die dort unterrichten werden, an.

Ich möchte Sie daher fragen: Welche Ausbildungserfordernisse werden Sie für die Lehrer und Lehrerinnen in diesen neuen Berufslehrgängen oder Lehrlingsstiftungen festsetzen, und wie werden Sie diese konkret überprüfen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesminister, bitte.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Ich glaube, daß die Berufsschullehrer für die Berufslehrgänge und auch für die Lehrlingsstiftungen bestens ausgebildet sind. Es ist der Sinn dieser Maßnahme, daß das möglichst einer Lehre gleichkommt, und zwar dahin gehend, daß der Jugendliche bereits nach einem Jahr in ein normales Lehrverhältnis umsteigen kann. Ich meine nicht, daß dafür irgendeine Änderung in der Ausbildung der Berufsschullehrer notwendig ist. Diese sind dafür bestens ausgebildet.

Wichtig ist, daß in diesen Berufslehrgängen genauso wie in den Lehrlingsstiftungen ein Grundlagenlehrgang, eine Grundlagenlehrausbildung angeboten wird, und zwar entweder in die kaufmännische Richtung oder in die technische Richtung oder zum Beispiel in eine touristische Richtung, je nachdem, was im Land gefragt sein könnte, damit dann der Jugendliche in verschiedene einschlägige Lehrberufe umsteigen kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Bundesministerin.

Ich bitte Frau Abgeordnete Dr. Heide Schmidt, die 3. Anfrage zu formulieren.

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

208/M

Bis wann werden Sie welche kultur- und bildungspolitischen Leitlinien sowie die betriebswirtschaftliche Vorbereitung der einzelnen Museen sicherstellen, um die mit 1. Jänner 1999


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