Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 19

schaftlichen Anstalt eine sehr ähnliche sein wird, wie sie derzeit in den Museen zu erfüllen ist. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben in den Besprechungen mit mir darauf gepocht, daß sich gerade in ihrem Auftrag als wissenschaftliche Mitarbeiter nichts ändern darf.

Wer vorbereitet werden muß, sind die kaufmännischen Mitarbeiter und die gesamte Buchhaltung. Selbstverständlich wird dafür eine Begleitung, eine Beratung zur Verfügung gestellt und eine entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter stattfinden. Gerade im Kunsthistorischen Museum, das die Teilrechtsfähigkeit schon bisher in höchstem Maße angewendet hat, sind die Mitarbeiter bereits auf diese Selbständigkeit eingeschult. In den anderen Museen wird dies laufend erfolgen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. - Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Die eigentliche Ursache für das von Ihnen soeben erwähnte Gesetz hinsichtlich der neuen Rechtsstellung der Bundesmuseen ist zweifellos der Sparstift. Der Rechnungshof hat in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetz die Einsparung im Personalsektor als einzig realistische oder einzig mögliche Einsparung genannt.

Frau Bundesministerin! Wo sehen Sie das Einsparungspotential im Personalbereich? Sehen Sie ein solches auch in der Zentralstelle?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Ich sage es ganz klipp und klar: Der Sparstift ist nicht die Grundlage für dieses Gesetz. Von mir wird eine Politik verfolgt, die den einzelnen Häusern mehr Selbständigkeit und mehr Autonomie geben soll. Der Sparstift kann in der Zentralstelle deswegen nur genau im derzeitigen Ausmaß angesetzt werden, weil die Zentralstelle - nämlich die Sektion IV - nach wie vor die Koordinationsaufgabe und die Beratung und Betreuung der Museen bei den Budgetverhandlungen innehat. Ich habe darauf verzichtet, eine darüberliegende Holding zu errichten, wie dies bei den Bundestheatern der Fall ist. Ich brauche keine Holding, meine "Holding" ist die Sektion IV. Die Sektion IV hat diese Aufgaben wahrzunehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. - Herr Abgeordnete Morak, bitte.

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Frau Bundesministerin! Worin sehen Sie die spezifischen Vorteile der von Ihnen gewählten Anstaltslösung in bezug auf die Bundesmuseen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Die Bundesmuseen sind Institutionen, die für das Geschichtsbewußtsein und die Kultur eines Volkes von besonderer Bedeutung sind. Wenn Bundesmuseen in GmbHs umgewandelt würden, würde damit das Signal gesetzt, daß diese gewissermaßen auf den freien Markt entlassen werden und die Einnahmen an erster Stelle stehen.

Es war den Mitarbeitern und insbesondere den Museumsdirektoren sehr wichtig, daß der wissenschaftliche Aspekt im Anstaltengesetz betont wird und diese Anstalten sehr wohl privatrechtliche Gebietskörperschaften sind, jedoch nicht wie GmbHs konstruiert sind, denn diese erwecken praktisch immer den Eindruck, sie seien im Wirtschaftsbereich angesiedelt. Dieses Signal der wissenschaftlichen Anstalten ist ein Signal dafür, daß sie einerseits sehr wohl selbständig und eigenständig agieren und eigene Mittel erarbeiten können, daß aber anderseits der Staat die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse und ihre Grundausstattung zu sichern hat.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es wird keine Zusatzfrage gewünscht. Damit haben wir diesen Komplex beendet und kommen zur 4. Anfrage, die Herr Abgeordneter Dr. Höchtl formuliert.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:


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