Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 129

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (952 der Beilagen): Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich;

Übereinkunft über die vorläufige Anwendung zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich;

Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung;

Erklärung zur gleichzeitigen Annahme des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich und des Protokolls betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung;

Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 2 des Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (1196 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 9 und 10, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ich gehe in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Lafer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. - Bitte.

16.46

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Regierungsvorlage, die heute behandelt wird, hätte schon am 27. November 1997 im Innenausschuß behandelt werden sollen und ist damals aus unerklärlichen Gründen von der Tagesordnung abgesetzt worden. Das heißt, die seinerzeitige Regierungsvorlage 767 der Beilagen und die heutige Regierungsvorlage hätten natürlich zusammen verhandelt werden müssen, da sie auch zusammengehören.

In der seinerzeitigen Regierungsvorlage 767 der Beilagen geht aber schon aus dem Artikel 41 hervor, daß dieses Protokoll, das heute hier beschlossen werden wird, von allen Mitgliedstaaten nach dem Ratsbeschluß gemäß deren verfassungsrechtlichen Vorschriften angenommen werden muß.

Was bedeutet das? - Das heißt, wir haben kein Mitbestimmungsrecht, wir sind schon in die Geiselhaft der EU genommen worden. Wir Freiheitlichen haben schon vor dem EU-Beitritt erklärt, daß es in manchen Bereichen überhaupt keine Mitbestimmung mehr geben wird, weil uns die EU vorschreibt, was wir beschließen müssen.

Herr Kollege Leikam hat in einer Fragestunde damals gemeint, daß die EUROPOL keine Exekutivbefugnisse haben soll, daß sie nicht selbständig ermitteln darf, sondern nur eine Servicefunktion haben soll. Das heißt, daß sie auch nicht operativ tätig werden kann.

Ich habe mir die Presse ein bißchen durchgeschaut, Herr Kollege Leikam. Schon im Jahre 1996 war den "Oberösterreichischen Nachrichten" folgendes zu entnehmen - ich darf zitieren -: "Zum ersten Mal ist auch davon die Rede, daß EUROPOL mit operativen Befugnissen ausgestattet wird." (Abg. Gradwohl: Die Rechtsmaterie sollen Sie durchschauen, nicht die Zeitungen!)


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