Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 23

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Sehr geehrte Damen und Herren! In der Umsetzung war man dann schon ein bißchen schlampig, möchte ich beinahe sagen. Es waren fünf Richtlinien und vier Aktionsprogramme notwendig – momentan befinden wir uns im vierten Aktionsprogramm, das von 1996 bis zum Jahr 2000 läuft –, um diesem Artikel 119 zu mehr – lassen Sie es mich so formulieren – Fleisch zu verhelfen.

Diesbezüglich möchte ich auch noch erwähnen, daß im Laufe der Zeit gegen alle Mitgliedstaaten Verfahren eingeleitet wurden, weil die Gleichbehandlung nicht so umgesetzt wurde, wie man sich dies vorgestellt hat.

Die österreichische Frauenministerin Barbara Prammer möchte nun gemeinsam mit Sozialministerin Lore Hostasch beim morgigen informellen MinisterInnenrat der SozialministerInnen und GleichbehandlungsministerInnen in Innsbruck – darauf bin ich als Innsbruckerin und Tirolerin natürlich sehr stolz – einen besonderen Schwerpunkt und besonderes Augenmerk auf die Politik des sogenannten – es ist heute schon einige Male gesagt worden – Gender-Mainstreaming legen sowie auf eine Politik, die die Teilung der partnerschaftlichen Versorgungsarbeit zum Ziel hat. Dies ist meiner Meinung nach auch notwendig. Es gibt nämlich sehr viel zu tun.

In Anbetracht der jüngsten Arbeitsmarktzahlen bin ich froh darüber, daß vom Wirtschaftsforschungsinstitut prognostiziert wird, daß das Wirtschaftswachstum höher ausfallen wird als vermutet. Da andererseits die Frauenarbeitslosigkeit aber dennoch steigt, gibt es meiner Meinung nach einiges zu tun, denn es ist nach wie vor Tatsache – ich möchte die Verdienste der Frauenorganisationen, Frauenlobbys und Pressure-groups aber nicht schmälern –, daß Frauen mindestens um ein Drittel weniger als Männer verdienen, daß die Frauenarbeitslosenrate in der EU höher ist als jene der Männer, daß der Anteil der Frauen, die schlechter bezahlte Tätigkeiten verrichten, je nach Mitgliedsland zwischen 49 Prozent und 82 Prozent beträgt und daß etwa 28 Prozent der Frauen auf Teilzeitbasis mit oft schlechter sozialer Absicherung arbeiten. Bei den Männern beträgt dieser Anteil – hören und staunen Sie! – allerdings nur 4 Prozent.

Zudem sind etwa ein Viertel aller Frauen in der Gemeinschaft Hausfrauen. Ich möchte anmerken, daß dies Konsequenzen hat. Ich möchte den Hausfrauen keineswegs etwas absprechen, nur hat dies im Alter Konsequenzen, denn es führt dazu, daß aus diesem Status keine eigenständige Alterssicherung resultiert.

Tatsache ist weiters, daß die Erwerbsquote der Frauen in der EU weit unter jener der Männer liegt und daß die Frauen in jedem Mitgliedstaat weniger als die Männer verdienen.

Es wird immer argumentiert, daß die Männer bei manueller Tätigkeit die schwerere Arbeit verrichten, etwa am Hochofen, weshalb der Unterschied gewissermaßen naturgegeben ist. Wenn man sich aber anschaut – das ist eine interessante Zahl –, daß zum Beispiel bei manueller Tätigkeit der Lohnunterschied zwischen 15 bis 35 Prozent beträgt, bei nichtmanueller Tätigkeit jedoch um einiges höher ist, nämlich sogar zwischen 30 und 40 Prozent liegt, und wenn man weiß, daß einerseits die Bildungsmöglichkeiten für Frauen verbessert wurden, andererseits aber die gläserne Decke nach wie vor da ist, dann erkennt man, daß in bezug auf Durchlässigkeit und Karrierechancen etwas getan werden muß.

Nun bin ich bei einem Thema angelangt, das ich erfreulich finde: Es ist uns in Österreich gelungen, im sogenannten NAP zu verankern, daß Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend gefördert werden müssen. Es ist wichtig, daß Kinderbetreuung, Familie und Beruf miteinander vereinbar sein müssen. Das ist der Wunsch der Familien, das ist der Wunsch der Frauen und Männer. Da nützt überhaupt kein Gesellschaftsbild, dem hat man sich zu stellen (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend möchte ich noch sagen, daß im Vertrag von Amsterdam, den wir in den letzten Plenartagen beschlossen haben und der auch sehr kritisiert wurde, für die Frauen einiges enthalten ist, das sehr gut ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Abschluß!


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