Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 204

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Sehr geehrte Damen und Herren! Daher richte ich die Forderung an den Herrn Bundesminister, wenn es im FLAF Überschüsse geben wird, jenen Frauen, bei welchen der Vater des Kindes nach der Geburt nachweislich nicht mehr in die Pflicht genommen werden kann, die Möglichkeit zu geben, auch das dem Vater zustehende halbe Karenzjahr zu konsumieren. In solchen Fällen sollte die Frau tatsächlich die Möglichkeit haben, zwei Karenzjahre in Anspruch zu nehmen.

Irgendwann – ich hoffe, schon vor 2000 – wäre für Alleinerzieherinnen, die finanzielle Unterstützungen dringend brauchen, auch eine Erhöhung des Karenzgeldes auf die Höhe der Ausgleichszulage dringend notwendig. Herr Bundesminister! Sie haben diese Maßnahme für das Jahr 2000 angekündigt. Ich hoffe, daß diese dann tatsächlich getroffen werden wird! Selbstverständlich kommen auch gut verdienende Eltern in den Genuß der erhöhten Familienförderungen. Uns Sozialdemokraten wäre es lieber gewesen, wenn dieser Betrag, immerhin eine Milliarde Schilling, den sozial Schwächeren zukäme!

Noch kurz zum Antrag 658/A (E) betreffend die Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus: Seit Anfang dieses Jahres gibt es nur mehr 2000 S. Es ist natürlich bedauerlich, daß ein Rückgang der Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen erfolgt. Wir hoffen, daß das Recall-System die Mütter zur Verantwortung, die sie gegenüber der Gesellschaft und gegenüber ihrem Kind haben, mahnt. Finanzielle Anreize dürfen nicht der einzige Grund dafür sein, daß die Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen in Anspruch genommen werden, die nach wie vor kostenlos sind. Die Freude, ein gesundes Kind zu haben beziehungsweise für dessen Gesundheit zu sorgen, müßte allen Förderungen gegenübergestellt werden! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Klara Motter ist als nächste zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

23.46

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in aller Kürze auf die drei zu behandelnden Entschließungsanträge eingehen.

Erstens – Valorisierung der Familienbeihilfe: Grundsätzlich streben auch wir Liberalen eine Valorisierung von Beihilfen an. In diesem Fall jedoch, bei dem nicht die Bedürftigkeit im Vordergrund steht, sondern noch immer das Gießkannenprinzip vorherrscht, ist eine Valorisierung aus unserer Sicht abzulehnen.

Auch dem zweiten Antrag betreffend den Kinderbetreuungsscheck stehen wir ablehnend gegenüber. Der Idee, daß für jedes Kind ein bestimmter Betrag zur Verfügung stehen soll, der entweder bei einer Kinderbetreuungsstelle oder bei einer Tagesmutter eingelöst werden kann oder aber auch vom betreuenden Elternteil einbehalten werden kann, können wir nichts abgewinnen. Denn das würde Mütter noch mehr von einer eigenständigen Erwerbstätigkeit abbringen und das würde auch eine weitere sozialrechtliche Absicherung nicht ermöglichen, von einer eigenständigen Lebensgestaltung und Selbstbestimmung ganz zu schweigen! (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)

Zum dritten Antrag betreffend die Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus möchte ich festhalten, daß es für mich bedauerlich ist, daß es überhaupt eines finanziellen Anreizes bedarf, damit diese Untersuchungen durchgeführt werden. Es sollte doch im Eigeninteresse jeder Mutter und jedes Vaters sein, ein gesundes Kind zu haben! (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)

Wir stimmen allerdings aufgrund der leider nicht mehr sehr hohen Untersuchungsfrequenz aufgrund der Streichung der Geburtenbeihilfe dem neuen Bonus von 2 000 S zu. Wir begrüßen, daß erstmals in dieser Materie Abschied vom Gießkannenprinzip genommen wurde und die staatliche Beihilfe nun nicht mehr an alle in gleicher Höhe ausgeschüttet wird. Der freiheitliche Antrag sieht eine Erhöhung von 6 000 S für die Mutter-Kind-Paß-Untersuchung vor, und dieser Betrag soll zudem auch ohne Berücksichtigung der Einkommensobergrenze einer Familie gewährt werden. Wir Liberalen haben uns klar gegen das Gießkannenprinzip bei den Beihilfen


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