Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 206

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Der Scheck von monatlich 5 000 bis 6 000 S bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes würde unabhängig vom Familieneinkommen gewährt werden. Wer würde davon profitieren? – Davon würden nur die Reichen profitieren; die meisten österreichischen Familien, Alleinerzieherinnen, Mehrkinderfamilien und Familien mit niedrigem Einkommen jedoch nicht!

Die Frauen aus diesen Bereichen würde das mehrfach treffen. Eine nicht erwerbstätige Frau hätte keinerlei Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, nachdem der Scheck ausgelaufen ist, und die erwerbstätige Frau hätte Einbußen gegenüber den derzeit bestehenden Leistungen, denn der Scheckbetrag liegt unter der Höhe des aktuellen Karenzgeldes und der durchschnittlichen Notstandsbeihilfe.

Die Forderung nach der Einführung des Kinderbetreuungsschecks riecht sehr nach der Ideologie: "Sei eine gute Mutter, bleib selbst zu Hause bei deinen Kindern und überlaß sie nicht den Institutionen!" – Wir fordern gemeinsam mit der Frauenministerin: Familienförderung weiterhin als ausgewogener Mix aus Geldzuwendungen und Dienstleistungen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Verkürzung der Arbeitszeit, Ausdehnung der Rückkehrgarantie nach dem Karenzurlaub auf 26 Wochen, gesetzlich abgesicherte Möglichkeit auf Vermittlung von Teilzeitarbeitsplätzen für Eltern mit Betreuungspflichten, flächendeckende und bedarfsgerechte Kinderbetreuungseinrichtungen und partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit zwischen Frauen und Männern! (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

23.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Daher ist die Debatte geschlossen.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Die Abstimmung über die einzelnen Ausschußanträge erfolgt getrennt.

Zunächst stimmen wir ab über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht in 1289 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mit Mehrheit so beschlossen. Angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1290 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Auch hier darf ich im Falle der Zustimmung um ein Zeichen ersuchen. – Ich stelle fest: Dieser Antrag wird mit Mehrheit angenommen.

Schließlich stimmen wir ab über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1291 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Dieser Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

18. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1186 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1299 der Beilagen)

19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 553/A der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird (1300 der Beilagen)


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