Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 218

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Meine Damen und Herren! Zum letzten Punkt: Auch das ist eine recht interessante Bestimmung, in die Sie sehr viele unterschiedliche Sachen hineingepackt haben. Wir werden daher eine getrennte Abstimmung verlangen. Ich möchte Ihnen dazu gratulieren, daß Sie die Rahmenfristerstreckung für neue Selbständige endlich durchgesetzt haben. Damit haben Sie – mein Kompliment dazu! – eine Maßnahme getroffen, daß es für den Unselbständigen leichter und weniger risikoreich wird, den Schritt in die Selbständigkeit zu tun. Diese Regelung ist gut.

Aber eines verstehe ich nicht, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, die Sie alle von der neuen Selbständigkeit reden: Warum muß die Senkung der Mindestbemessungsgrundlage im GSVG für Jungunternehmer in den ersten drei Jahren an Ihren Zahnkronen-Streitereien enden? Was haben die Zahnkronen mit der Jungunternehmerförderung zu tun?, frage ich Sie hier im Hohen Hause. Was hat das miteinander zu tun? Wollen Sie jetzt Jungunternehmer fördern, oder wollen Sie über Zahnkronen streiten? – Vielleicht kann mir irgend jemand diese Frage beantworten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

0.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Er hat das Wort.

0.40

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die entscheidende Änderung, die wir jetzt beschließen, ist zweifellos die Erweiterung der Arbeitslosenversicherung auf die Selbständigen. Es ist ein wesentlicher Schritt, wenn wir nun die Möglichkeit schaffen, auch Selbständige in die Arbeitslosenversicherung mit einzubeziehen, was konkret bedeutet, daß sie ihre Anwartschaften, die sie sich erworben haben, auf Dauer sichern können. Es ist nicht nur für die Selbständigen im bisherigen Sinn, sondern insbesondere für jene Personen, die nun als neue Selbständige ins Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz einbezogen wurden, von Bedeutung, daß sie sich die Arbeitslosenversicherung wahren können, und zwar in allen Bereichen.

Meine Damen und Herren! Auf diese Art und Weise können auch der Anspruch auf Karenzgeld und Notstandshilfe gewahrt werden. Es ist ein ganz entscheidender Schritt, daß wir die soziale Sicherheit auf alle Personen, die irgendwo und irgendwann erwerbstätig sind, ausdehnen beziehungsweise damit die soziale Sicherheit verstärken.

Wir stehen auch voll dazu, meine Damen und Herren, daß die ASVG-Novelle, die jetzt im Sozialausschuß beraten wird, sowie die Novellen zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz so bald wie möglich beschlossen werden. Wir hoffen, daß es noch vor dem Sommer möglich sein wird, die nach wie vor offenen Fragen zu klären und auch hiebei zu einem positiven Abschluß zu kommen. Ich stimme mit Ihnen vollkommen überein, Herr Abgeordneter Peter: Wir brauchen diese Regelungen unbedingt für die jungen Leute, die neu selbständig werden, damit sie in diesem Fall im Bereich der Beitragszahlung Erleichterungen erhalten. (Demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Peter. )

Insgesamt glaube ich, daß wir auf einem guten Wege sind und nicht nur heute, sondern auch in der nächsten Zeit die notwendigen Beschlüsse fassen können. Ich meine, wir können diesen Vorlagen unsere Zustimmung geben, da die Regelungen im Sinne einer Verbesserung der sozialen Sicherheit getroffen wurden. (Beifall bei der ÖVP.)

0.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Sie hat das Wort.

0.42

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich vorweg sagen, daß wir dem Entgeltfortzahlungsgesetz nicht die Zustimmung erteilen werden, weil bis heute nicht geregelt ist, welche Daten diese Chipkarte enthalten soll, wie der Datenschutz gewährleistet ist, und weil vor allem die Frage noch immer nicht geklärt ist, wieviel die Einführung der Chipkarte letztendlich kosten wird.


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