Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 49

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Stichtag 30.6.1998 gibt es in Österreich nun insgesamt rund 1,57 Millionen Mobilfunkbenutzer. Wir können in diesem Bereich ein steigendes Tempo feststellen. Es handelt sich geradezu um ein – ich möchte sagen – neues technisch-zivilisatorisches Massenphänomen. Das hat natürlich auch massive Auswirkungen auf den Autoverkehr und die Verkehrssicherheit. Genau das unterscheidet aber das Handy auch von anderen ablenkenden Tätigkeiten, da Hunderttausende Autofahrer über ein Handy verfügen und es selbstverständlich auch im Auto nutzen.

Natürlich gibt es auch andere Arten der Ablenkung – niemand wird das bestreiten –, wie etwa das Reden, Radiohören, Sendereinstellen, Anzünden von Zigaretten, Navigationssysteme und vieles andere mehr. Aber eine Kollegin hat bereits darauf hingewiesen, daß es bereits eine Reihe von Untersuchungen gibt, die bestätigen, daß das Handy im Auto eine ganz besondere Qualität der Ablenkung hat. Lenker, die ohne Freisprechanlage telefonieren, übersehen nicht nur viel häufiger wichtige Verkehrszeichen, sondern weisen auch ein viermal höheres Risiko auf, in Unfälle verwickelt zu werden. Fehler passieren insbesondere in jenem Moment, in dem man zum Telefonieren das Handy in die Hand nimmt. Es werden Kurven geschnitten, Mittel- und Seitenlinien überfahren, beim Abbiegen wird häufig ausgeschert. Das sind Fakten, an denen man nicht vorbeikommt! (Zwischenruf des Abg. Hans Helmut Moser. )

Ich halte deshalb fest: Man wird ablenkende Tätigkeiten beim Autofahren, zum Beispiel Zigarettenanzünden und -rauchen, Radioeinstellen et cetera, nicht ganz abstellen können. Aber es kommt darauf an, die Verhältnismäßigkeit zwischen Verkehrssicherheit und dem Grad der Ablenkung zu wahren. Erstere ist beim Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage eben nicht mehr gewährleistet. Das haben alle Untersuchungen gezeigt. Deshalb stimmen wir dieser Handy-Regelung zu.

Wir waren gegen einen Schnellschuß – das ist richtig –, deshalb haben wir uns dagegen gewehrt, daß ein Verbot schon mittels Initiativantrag mit der letzten Novelle der StVO beziehungsweise des KFG beschlossen worden ist, und zumindest eine Kurzbegutachtung gefordert, gerade weil so viele Autofahrer von dieser Maßnahme betroffen sind, weil sie den Autofahrer etwas kostet und weil sie in Europa erst in wenigen Staaten eingeführt ist.

Diese Kurzbegutachtung wurde auf unsere Veranlassung hin auch durchgeführt, und praktisch alle Begutachtungsstellen, mit Ausnahme des ÖAMTC, der sich etwas kritischer geäußert hat (Abg. Mag. Firlinger: Das ist aber milde formuliert!) , haben der Einführung der Freisprechanlage zugestimmt, meine Damen und Herren. Deshalb – das unterstützen wir – wird es auch keine Ausnahme für öffentliche Dienststellen oder die Exekutive geben. Wer beim Fahren telefonieren will, muß dies mit Freisprechanlage tun.

Der ÖAMTC hat eine kritischere Stellungnahme verfaßt und gemeint – was ich voll und ganz unterstütze –, daß Freisprechanlagen nicht der Weisheit letzter Schluß seien. Was aber hat der ÖAMTC als Konsequenz gefordert? Er hat gesagt, daß man beim Autofahren am besten überhaupt nicht telefonieren sollte. – Okay! (Abg. Ing. Meischberger: Das ist ein Pflanz!) Aber wer macht denn das? – Sie, Herr Kollege Meischberger, tun es ganz sicher nicht, davon bin ich überzeugt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Auch Telefonieren mit Freisprechanlagen, Herr Kollege, kann als grob fahrlässige Handlung mit allen rechtlichen Konsequenzen gelten. Das muß uns klar sein. (Zwischenruf des Abg. Ing. Meischberger. ) Denn die Straßenverkehrsordnung verbietet dort, wo es konkrete Gefahrenumstände gibt, ablenkende Tätigkeiten. Das gilt für das Handy ebenso wie für das Wechseln einer Kassette oder das Anzünden einer Zigarette. Daher ist eine Freisprechanlage auch keineswegs ein Freibrief zum Telefonieren. Das muß beachtet werden. Aber es gibt in Wahrheit keine sinnvolle Alternative dazu, und deshalb, meine Damen und Herren, haben wir uns auch dafür ausgesprochen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Meischberger. )

Wir wollen auch nicht, daß es sich um eine Alibilösung handelt, sondern daß tatsächlich ein Effekt für die Verkehrssicherheit erzielt wird. Es wurden Vorschläge gemacht wie etwa, daß man quasi alles zur Freisprechanlage erklären solle, auch Geräte, die um 150 bis 200 S am Markt sind. Das halte ich nicht für richtig. (Abg. Ing. Meischberger: Das ist Geschäftemacherei!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite