Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 50

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Deshalb sind wir dafür eingetreten, daß der Verkehrsminister mittels Verordnung festlegen muß, welche Anforderungen an eine solche Freisprechanlage zu richten sind. Ich halte fest, daß das Kuratorium für Verkehrssicherheit als Mindeststandard angibt, daß es keinerlei Kabelverbindung zwischen Fahrer und Fahrzeug geben soll, das heißt, Mikrophon und Lautsprecher sind im Kfz zu befestigen, Ohrhörer, Krawattenmikrophone und dergleichen sollen nicht zulässig sein.

Es geht uns jedenfalls darum, nicht irgendeine billige Alibilösung zu finden, nur damit sozusagen das Thema erledigt ist, unabhängig davon, ob es wirklich einen Sinn für die Verkehrssicherheit hat. Das war auch das Motto einiger Personen in diesem Hause. Wir werden jedenfalls eine solche Vorgangsweise nicht unterstützen.

Meine Damen und Herren! Ich halte fest, daß wir meiner Ansicht nach eine für die Verkehrssicherheit notwendige und für den Autofahrer praktikable und vertretbare Lösung gefunden haben, und deshalb stimmen wir auch zu. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch kurz zum Thema GSM-Antrag der Grünen sprechen. Wir haben bereits mehrmals darüber diskutiert. Ich kann auch diesem Antrag eine gewisse Notwendigkeit gar nicht absprechen. Selbstverständlich ist das Thema wichtig, selbstverständlich fühlen sich manche Bürger davon betroffen, wenngleich wir es dabei – ich habe das schon im Ausschuß gesagt, und ich scheue mich nicht davor, es nochmals zu sagen – in manchen Fällen mit einer Form von Florianiprinzip zu tun haben. Ich will es überhaupt nicht generalisieren, aber in manchen Fällen ist es so.

Es gibt immer mehr Handys, alle wollen telefonieren, möglichst überall, möglichst bequem, aber Sendeanlagen sollen nach Möglichkeit keine errichtet werden, denn sie passen nicht in die Landschaft, von ihnen geht vielleicht sogar mittels elektromagnetischer Strahlung Gefahr aus – also bitte nicht in meiner Nähe! Wir wollen zwar telefonieren – so wie, was durchaus legitim ist, die Grünen im Haus –, aber wir unterstützen alles, was die Errichtung von Sendeanlagen verhindert! – Das, meine Damen und Herren, ist auch nicht die richtige Vorgangsweise, mit der man seriös Politik machen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Herr Minister wird also, wie angekündigt, eine entsprechende Gesetzesvorlage erstellen. Bei dieser Vorlage wird eine umfassende Begutachtung notwendig sein, damit wir gemeinsam im Haus über sinnvolle und zukunftsorientierte Lösungen beraten können.

Wir brauchen meiner Ansicht nach selbstverständlich auch in dieser Frage einen Kompromiß – einen Kompromiß zwischen gesellschaftlichen Notwendigkeiten und gesellschaftlichen Bedürfnissen einerseits und den Bürgerrechten und Ängsten, die es diesbezüglich in manchen Kreisen der Gesellschaft gibt, andererseits. Zu einem solchen Kompromiß bekennen wir uns, und wir hoffen, daß er rasch zustande kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

14.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Lafer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.42

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Kukacka! Bezüglich der Verkehrssicherheit des Handy-Verbotes sind wir ganz auf Ihrer Seite, bezüglich Ihrer Aussage, wir müßten das aus Zeitgründen behandeln, nicht mehr. Zum einen deshalb, weil wir im Verkehrsausschuß bereits vor knapp vier Wochen andere Novellierungen behandelt haben, und zum zweiten, weil dieses Handy-Verbot mit 1. Juli 1999 in Kraft tritt, im Herbst jedoch, wie Sie genau wissen, eine weitere Novellierung des Führerscheingesetzes mit anderen Änderungen ansteht. Wo ist also der sogenannte Zeitgrund? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Den Schnellschuß, von dem Sie gesprochen haben, haben Sie sich meiner Meinung nach selbst gegeben. Sie haben sich in dieser Frage mit einer Husch-Pfusch-Aktion entblößt, denn mit einem Ein-Satz-Gesetz werden Sie dieses Problem mit Sicherheit nicht lösen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kukacka: Sie haben das Gesetz nicht gelesen! Es besteht nämlich


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