Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 77

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Platter. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

16.35

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich wollte mich eigentlich nicht mit dem Handyverbot auseinandersetzen, aber die Ausführungen der Abgeordneten Lafer und Madl veranlassen mich, dazu ganz kurz Stellung zu nehmen.

Lieber Abgeordneter Lafer! Ich hätte mir eigentlich gedacht, daß du dich als Fachmann – und als solchen möchte ich dich bezeichnen – auch fachlich mit diesem Thema auseinandersetzt. (Abg. Mag. Kukacka: Wirklich nicht!) Du hast deine Redezeit aber nur dazu verwendet, Herrn Mag. Kukacka zu kritisieren. Ich kann mich inhaltlich nicht damit auseinandersetzen, weil man bei einer inhaltslosen Rede nichts gegen den Inhalt sagen kann. Denn Herr Abgeordneter Lafer hat nichts anderes als konfuse populistische Floskeln von sich gegeben, und ich glaube, diese Floskeln sind im FPÖ-Wörterbuch zu finden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Böhacker: Ist das jetzt eine inhaltsschwere Rede?)

Frau Abgeordnete Madl! Ich mußte bei Ihrem Debattenbeitrag ein bißchen lachen. Sie haben von Umfallern gesprochen. Fragen Sie die Bevölkerung, wer bei der 0,5-Promille-Regelung der Umfaller war: Eindeutig die FPÖ ist bei der 0,5-Promille-Regelung umgefallen! Das ist so und wird auch immer so bleiben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und Freiheitlichen. – Abg. Madl: Wie es die SPÖ auch beim Internet macht! Genau so!)

Um eine Abkühlphase einzulegen, möchte ich auf das Güterbeförderungsrecht zu sprechen kommen. Denn wir müssen auch über andere Themen reden, nicht nur über das Handyverbot.

Meine Damen und Herren! Bei der ... (Anhaltende Rufe und Gegenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Herr Präsident, ich glaube, ich kann weiterreden. (Abg. Madl: Ja, reden Sie weiter!)

Bei der Regierungsvorlage zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes geht es vor allem darum, daß die Gefahrgutbeförderung EU-konform und effizient kontrolliert werden kann. Außerdem wird in diesem Gesetz definiert, wie die Vollziehung der Gefahrgutbeförderung durchgeführt wird und vor allem wer diese Kontrollmaßnahmen durchführen wird. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften kann nur durch gut ausgebildete und gut geschulte Organe erfolgen.

Herr Minister! Ich bin sehr froh darüber, daß damit die Kompetenzen zwischen der Bundesgendarmerie und der Zollwache ganz klar geregelt werden können. Einerseits hat die Bundesgendarmerie die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und entsprechende Maßnahmen zu setzen, und andererseits wird auch die Mitwirkung der Zollorgane eindeutig geregelt. Die Zollorgane werden im Rahmen dieses Gesetzes ihre Tätigkeit auf Zollamtsplätzen durchführen. (Unruhe im Saal.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Entschuldigung, Herr Abgeordneter.

Ich bitte, die Zwiegespräche ein bißchen einzuschränken, besonders dann, wenn sie zu Lachsalven herausfordern. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wenn Platter seine Weisheiten von sich gibt!)

Abgeordneter Günther Platter (fortsetzend): Mir scheint, einige Damen und Herren haben nicht mitbekommen, daß wir vom Handyverbot schon lange weg sind und beim Gefahrgutbeförderungsgesetz angelangt sind.

Ich wollte sagen, daß nunmehr auch die mobilen Überwachungsgruppen die Möglichkeit haben, im Rahmen dieses Gesetzes die Unterbrechung der Beförderung anzuordnen und dann unverzüglich die Gendarmerie zu holen. Damit kann nun die Zollwache neue Aufgaben im Bereich des Gefahrgutbeförderungsgesetzes übernehmen, und darüber hinaus bleiben die Aufgaben der Gendarmerie gewahrt.


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