Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 105

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

9 Prozent. Dieser ist im Jahr 1997 auf 20 Prozent gestiegen und bei den schweren Delikten auf 30 Prozent.

Für mich ist es sehr wichtig, daß man hier unterscheidet und feststellt, daß die ausländischen Mitbürger, die in diesem Land wohnen, die in diesem Land integriert werden möchten und die in diesem Land auch eine Heimat für die Zukunft sehen, deutlich weniger kriminell sind, als es die inländischen Mitbürger sind. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum, bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Scheibner: Wo steht das? – Abg. Tichy-Schreder: In allen Statistiken! – Abg. Leikam: Im Sicherheitsbericht!) Herr Abgeordneter, in jedem Sicherheitsbericht! In bin gerne bereit, Ihnen den Sicherheitsbericht aus dem Jahre 1996 zu geben. (Ruf bei den Freiheitlichen: Darin steht das genaue Gegenteil!) Nein, glauben Sie mir! Aber ich bin gerne bereit, mit Ihnen dann anschließend darüber zu diskutieren. (Abg. Scheibner: 180 000 haben Sie bewertet von den 750 000, und dort steht, daß die Kriminalität gleich ist! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Ja, wirklich, das stimmt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Dr. Partik-Pablé: In den Vorurteilen seid ihr so ...!) Nein, wir arbeiten nicht mit Vorurteilen, aber Herr Abgeordneter Jung hat gesagt, daß die Fremdenkriminalität, die Ausländerkriminalität deutlich höher ist. Ich habe hier versucht, klar aufzuzeigen, daß man unterscheiden muß zwischen der Kriminalität der Menschen, die in Österreich leben und ausländische Mitbürger sind, und der Kriminalität von Fremden, die kurzfristig die Grenze wechseln, nach Österreich kommen, Straftatbestände setzen und dann wieder weggehen. (Abg. Scheibner: Das ist richtig!) Hier muß man unterscheiden. Was die Fremdenkriminalität betrifft, so ist sie deutlich höher als bei den inländischen Mitbürgern. Die ausländischen Mitbürger, die hier wohnen, haben hingegen eine deutlich geringere Kriminalität. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Das ist falsch! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Nein, das ist nicht richtig!) Dann schauen wir uns das gemeinsam an.

Für mich ist auch nicht richtig, was Frau Abgeordnete Stoisits gesagt hat: daß dieses Gesetz eine Verschlechterung ist, daß dieses Gesetz in der Zukunft die Staatsbürgerschaft restriktiv auslegt. Für mich stimmt auch nicht, daß es keine Reform und ausschließlich eine Verschlechterung ist. Ich billige zu, daß ich gerne andere Fristen gehabt hätte. Es gibt einen von meinem Ministerium ausgearbeiteten ersten Gesetzentwurf, in dem die Fristen von zehn Jahren deutlich gesenkt worden wären auf acht Jahre und in dem der Rechtsanspruch von 30 Jahren auf 15 Jahre reduziert worden wäre. Das waren Fristen, mit denen ich mit dem Koalitionspartner und mit den neun Ländern in die erste Verhandlungsrunde gegangen bin.

Wir haben vor allem aufgrund des Widerstandes der neun Länder, die sehr klar für die Beibehaltung der Zehnjahresfrist gewesen sind, das als Mindestfrist zur Kenntnis genommen. Wir haben aber deutlich gesagt, unter welchen Umständen es möglich ist, daß man bereits vor dem Ablauf von zehn Jahren die Staatsbürgerschaft erwerben kann.

Frau Abgeordnete Stoisits! Da sind einige Dinge dabei, die, glaube ich, ermöglichen, daß sehr viele ausländische Mitbürger, die in Österreich leben, die Staatsbürgerschaft erlangen können, bevor sie zehn Jahre lang den Hauptwohnsitz in Österreich hatten.

Erstens können alle Menschen, die Flüchtlinge sind, die Asyl gewährt bekommen haben, bereits nach vier Jahren die Staatsbürgerschaft erwerben. (Abg. Mag. Stoisits: Das ist bis jetzt auch so!) Das ist eine deutliche Verbesserung.

Zweitens: Es können alle, die in Österreich geboren sind, bereits nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft erwerben.

Drittens: Es können alle, die nachhaltig persönlich und beruflich integriert sind, nach sechs Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. Das ist künftig in allen neun Bundesländern einheitlich so, und ich meine, das ist ein deutlicher Fortschritt.

Darüber hinaus ist es mir auch wichtig zu sagen, daß es für Minderjährige, die in der zweiten oder dritten Generation in Österreich leben, die Möglichkeit gibt, bereits mit dem 14. Lebensjahr um die österreichische Staatsbürgerschaft anzusuchen. Und wenn sie vier Jahre in diesem Land


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite