Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 106

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gelebt haben, haben sie den Anspruch – auch gegen den Willen der eigenen Eltern, falls das der Fall sein sollte –, die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Was heißt das? – Ich glaube, wir haben eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, die ermöglichen, daß man deutlich vor der Zehnjahresgrenze die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben kann.

Weiters haben wir uns bemüht, die Kosten für den Erwerb der Staatsbürgerschaft deutlich zu senken, indem wir den Nachweis für das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatenverband so geändert haben, daß man nur alles Zumutbare getan haben muß, um aus dem bisherigen Staatsverband ausscheiden zu können. Das wird garantieren, daß es zu keinen hohen Abschlagszahlungen mehr kommt, wie das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. (Abg. Leikam: Das nehmen Sie auch nicht zur Kenntnis?)

Was für mich auch sehr wichtig ist, ist die Frage der Kriminalität und der drei Monate Haft. Eine vorsätzlich begangene Straftat, die mit mehr als drei Monaten Haft bestraft wurde, stellt ein Hindernis für die Verleihung der Staatsbürgerschaft dar. Das heißt also nicht, daß das für eine Straftat gilt, für die das Strafausmaß per Gesetz drei Monate beträgt, sondern daß tatsächlich eine Strafe im Ausmaß von mehr als drei Monaten verhängt worden ist. (Abg. Dr. Kier: Auch bedingt!)

Die Diskussion über die Frage des Vorbehaltes ist im Ausschuß sehr emotionell geführt worden. Ich möchte das alles hier nicht noch einmal wiederholen. Ich glaube, daß es aufgrund der Rechtslage sehr wohl sehr viele gute Gründe dafür gibt, daß man diesen Vorbehalt namhaft gemacht hat. Und ich möchte hier klar sagen, daß es wichtig und richtig ist, daß ein uneheliches Kind nicht automatisch die Staatsbürgerschaft des Vaters erhält. Was wäre beispielsweise, wenn ein österreichischer Staatsbürger in ein fremdes Land fährt und dort ein Kind zeugt? Man kann doch nicht diesem Kind automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft geben.

Ich glaube aber, daß man diesen Vorbehalt nochmals rechtlich prüfen sollte. Ich habe deshalb den Auftrag gegeben, zu untersuchen, ob bei der Beibehaltung des derzeit geltenden Rechts die Aufrechterhaltung dieses Vorbehalts durch Österreich notwendig ist. Falls die rechtliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, daß dieser Vorbehalt nicht aufrechterhalten werden muß, werde ich der Bundesregierung vorschlagen, daß dieser Vorbehalt zurückgezogen wird.

Das heißt zusammengefaßt, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß diese vorliegende Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz ein gelungener Kompromiß zwischen den Interessen und Bedürfnissen der neun Bundesländer und des Bundes ist. Sie ist meiner Meinung nach eine Novelle, die dazu beiträgt, daß die Integration der Menschen, die in Österreich leben, die österreichische Staatsbürger werden, erleichtert wird, sie ist eine Novelle, die transparent ist, die eine Verkürzung der Fristen bringt und die dazu beitragen wird, daß viele ausländische Mitbürger in den nächsten Jahren einen leichteren, besseren, schnelleren und gerechteren Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft haben werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Platter.

18.45

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Partik-Pablé! Ich akzeptiere zweifellos Ihre Aussage, daß Sie die Interessen der Österreicher vertreten möchten. Aber bitte akzeptieren Sie auch, daß wir das ebenfalls mit Weitblick und mit einem besonderen Engagement tun. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr.  Partik-Pablé: Sie möchten, wir tun!)

Frau Abgeordnete Partik-Pablé! Sie haben Kollegen Großruck falsch zitiert. Sie haben gemeint, Kollege Großruck habe in seinem heutigen Debattenbeitrag gesagt, daß Ihr Chef vermutlich heute in der Früh die Parole ausgegeben habe: Fürchtet euch! Kollege Großruck hat aber gesagt, er wird die Parole ausgegeben haben: Fürchtet euch vor den bösen Ausländern! – Lieber Kollege Großruck! Ich glaube, du hast gemeint, daß wir solch eine Politik zweifellos nicht mitvertreten können. (Beifall bei der ÖVP.)


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