Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 171

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Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Regierungsvorlage zum Bundestheaterorganisationsgesetz in der Fassung des Kulturausschußberichts (1330 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

§ 16 entfällt.

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(Abg. Dr. Khol: Das ist das Publikumsforum!) Es handelt sich um das Publikumsforum, dazu komme ich noch. (Abg. Schwarzenberger: Was haben Sie gegen Mitwirkung?)

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Petrovic, Dr. Cap, Dr. Khol und PartnerInnen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Regierungsvorlage zum Bundestheaterorganisationsgesetz in der Fassung des Kulturausschußberichts (1330 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

§ 1, erster Satz wird wie folgt geändert:

"Die Wiener Staatsoper, die Wiener Volksoper, das Burg- und Akademietheater sind die repräsentativen Bühnen der Republik Österreich und spielen eine wesentliche Rolle innerhalb des österreichischen Kulturlebens."

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Der Unterschied liegt darin, daß der "Bundestheaterverband" wegfällt. Das war in den Vorgesprächen offenbar nicht erreichbar (Abg. Dr. Khol: Die roten Brüder wollten das!) , geschieht aber nun vielleicht doch, da wir einen zumindest Vierparteienantrag zustande gebracht haben. (Abg. Dr. Khol: Schmidt macht’s möglich!) Die fünfte Partei (die Rednerin weist auf die leeren Plätze der Freiheitlichen) ist uns überhaupt abhanden gekommen. (Abg. Dr. Khol: Die sind ins Theater gegangen!)

Ich komme zurück zu meinen eigentlichen Ausführungen und insbesondere natürlich zu den Ausführungen des Kollegen Morak: Es sind offenbar ganz neue Zeiten im Theater angebrochen, da sich die Theaterdirektoren vornehmlich danach sehnen, Kaufleute zu werden. (Rufe bei der ÖVP: Auch!) Ja, auch!

Es wurde in allen Redebeiträgen – und das scheint kein Zufall zu sein – an erster Stelle immer die Wirtschaftlichkeit sowie der Ausbruch aus der Kameralistik genannt und betont, wie effizient man nun arbeiten könne.

Das Liberale Forum und die Grünen bringen hier gemeinsame Abänderungsanträge ein, obwohl wir in der Grundphilosophie wahrscheinlich von verschiedenen Vorstellungen ausgehen, aber bei diesen Änderungen übereinstimmen.

Es hat mir bis jetzt niemand bewiesen – und das kann auch niemand beweisen, es hat weder der Herr Staatssekretär getan, noch die Klubobleute der Regierungsparteien oder die Abgeordneten Cap oder Morak –, warum denn das wirtschaftlicher sein soll. Um die Einjährigkeit des Budgets zu überwinden, ist es wahrlich nicht notwendig. Es gibt innerhalb der Bundesadministration, etwa im Sozialbereich oder in anderen Bereichen, selbstverständlich Fondskonstruktionen, die ihrer Natur nach mehrjährige, langjährige Gebarungen haben müssen. Das wäre also ohne weiteres möglich.


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