Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 81

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ments, das dann nicht mehr zusammentreten wird. Und im September muß Klagenfurt bereits seine Bewerbung abgeben. Ohne eine verfassungskonforme Übernahme der Garantien ist es völlig ausgeschlossen, daß Klagenfurt und Kärnten eine Chance haben, als Bewerber bei den Olympischen Spielen im IOC akzeptiert zu werden. Daher haben wir diesen Antrag eingebracht.

Ich möchte aber auch die Damen und Herren von den Regierungsparteien darauf aufmerksam machen, daß der § 66 des Bundeshaushaltsgesetzes unter dem Titel Bundeshaftungen folgendes vorschreibt: § 66 (1): Eine Haftung (Bürgschaft) gemäß § 1346f ABGB oder Garantie des Bundes darf nur der Bundesminister für Finanzen übernehmen. Dieser darf eine Haftung nur nach Maßgabe der hierfür im Bundesfinanzgesetz oder in einem besonderen Bundesgesetz im Sinne des Artikels 42 (5) B-VG enthaltenen Ermächtigungen übernehmen, wobei er insbesondere darauf zu achten hat, daß Haftungen nur für Verpflichtungen übernommen werden, die sich auf Vorhaben beziehen, die in der betreffenden gesetzlichen Ermächtigung näher umschrieben sind.

Der Plan der österreichischen Regierung, diese Haftungen nur mit einem Regierungsbeschluß zu übernehmen, ist erstens nicht verfassungskonform, zweitens rechtlich unverbindlich, und drittens birgt er die Gefahr, daß damit das Anbot und die Kandidatur Klagenfurts für die Olympischen Spiele vor dem IOC als nicht konform akzeptiert wird.

Dies ist der Grund, warum wir diese Initiative übernehmen und den Vorstoß machen, zu dem wir auch die KollegInnen von den anderen Parteien einladen, mitzumachen, denn im Grunde genommen geht es nicht um die Frage, ob die Opposition oder die Regierung diesen Antrag stellt, sondern es geht um eine verfassungskonforme, gesetzlich verbindliche Regelung der Haftungsübernahme, die für den Fall, daß sie heute nicht erfolgt, die Olympischen Spiele und die Kandidatur Klagenfurts und Kärntens erheblich gefährdet.

Ich appelliere auch an Kollegen Leikam, der sich dieser Situation bewußt ist, seine Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien mit zu überzeugen, daß wir jetzt die Gelegenheit hätten und uns nicht mehr hinhalten lassen sollten, daß dieses Problem mit einem unverbindlichen Beschluß der Bundesregierung gelöst werden könnte. Wir haben bewußt für das Budget 1999 diese Vorsorge getroffen, die wir jetzt beschließen müssen, damit wir gegenüber dem IOC den verfassungskonformen Zustand nachweisen können, denn sonst wird man uns sagen: Liebe Freunde, das sind leere Kilometer! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Nicht einmal die in der Verfassung und im Haushaltsrecht vorgesehenen Bestimmungen sind eingehalten.

Wenn es Ihnen ernst ist, daß Sie die Olympischen Spiele im südlichsten Bundesland tatsächlich fördern wollen, dann dürfen Sie nicht den Herren der Regierungsparteien Glauben schenken, die das auf die lange Bank schieben wollen, sondern dann müssen Sie heute Nägel mit Köpfen machen, dann müssen aber auch die Regierungsparteien über ihren Schatten springen und jetzt den Finanzminister ermächtigen, diese Haftungen zu übernehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.52

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir realisieren heute eine Bundesfinanzgesetz-Novelle, die im wesentlichen die Aktivitäten der Koalitionsregierung, die im Koalitionsabkommen festgeschrieben waren, in die Realität umsetzt. Es geht im wesentlichen um die Ausgliederung von Dienststellen, von denen im letzten Koalitionspakt vereinbart wurde, diese aus dem kameralistischen Bereich "auszuphasen" und sozusagen in eine betriebswirtschaftliche Dimension zu bringen, weil die praktische Arbeit, die Tagesarbeit in diesem Bereich dadurch wesentlich erleichtert werden kann.


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