Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 80

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Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gaugg und Genossen betreffend die Notwendigkeit von Marketingaktivitäten im Hinblick auf die Bewerbung Klagenfurts um die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2006.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

2. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1284 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert wird (BFG-Novelle 1999) (1329 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nunmehr den Punkt 2 der Tagesordnung auf.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die erste Wortmeldung liegt vom Herrn Abgeordneten Dr. Haider vor. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.47

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bringe einen Abänderungsantrag ein, der lautet:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Dr. Haider, Dolinschek, Gaugg und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert wird (BFG-Novelle 1999) (1284 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1329 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

Im Artikel I ist folgende Z 4 anzufügen:

"4. Im Artikel IX (1) wird der Punkt nach der Z 7 durch einen Strichpunkt ersetzt und als Z 8 angefügt:

,8. die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB gegenüber dem IOC für die aus der Ausrichtung der XX. Olympischen Winterspiele 2006 der Gastgeberstadt Klagenfurt vertraglich entstehenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem IOC bis zu einem Gesamtbetrag von 14 Milliarden Schilling an Kapital, Zinsen und Kosten zu übernehmen.‘"

*****

Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist deshalb notwendig, weil das Bundesfinanzgesetz eine entsprechende gesetzliche Absicherung möglicher Garantieübernahmen durch die österreichische Bundesregierung vorsieht. Sie wissen, daß mit September des heurigen Jahres die Bewerberstadt Klagenfurt gemeinsam mit dem Österreichischen Olympischen Comité in der Lage sein muß, die Garantieübernahme für die Durchführung der Olympischen Spiele im Ausmaß von 14 Milliarden Schilling abzugeben.

Diese Garantieübernahme ist bisher nicht ausgehandelt. Auf Beamtenebene hat es Gespräche gegeben. Wie wir heute in Erfahrung bringen konnten, ist der Herr Finanzminister bisher noch mit keinem Detail dieser Regelung konfrontiert gewesen. Das heißt, es herrscht ein chaotischer Zustand um die Haftungsübernahme – und das kurz vor Ende der Sommerpause des Parla


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