Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 200

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Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird (1282 der Beilagen), in der Fassung des Ausschußberichtes 1297 der Beilagen wird wie folgt ergänzt:

Nach Punkt 1 wird folgender Punkt 1a eingefügt:

1a. § 16 Abs. 1 wird wie folgt abgeändert und lautet:

"(1) An den zweisprachigen Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) ist der gesamte Unterricht in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen. In Volksschulklassen mit deutschsprachigen und zweisprachigen Abteilungen ist der deutschsprachige Unterricht soweit wie möglich für alle Schüler der betreffenden Schulstufe gemeinsam zu erteilen."

Nach Punkt 2 wird folgender Punkt 2a eingefügt:

2a. In § 16a wird der Begriff "dritte Schulstufe" ersetzt durch den Begriff "vierte Schulstufe".

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wäre eine Sanierung, die – das gebe ich zu – viel im Schulwesen in Kärnten in Bewegung brächte, in jeder Beziehung, sozusagen auf der Metaebene der Politik, aber auch, was den Einsatz von Lehrern angeht.

Worum ich Sie bitte, ist folgendes: darüber nachzudenken, ob es im ausgehenden 20. Jahrhundert tatsächlich noch angebracht ist, Modelle und Denkmuster der Monarchie im heutigen Bildungssystem zu haben. Darum geht es, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Im übrigen kann ich Ihnen sagen, daß die Kärntner Slowenen selbstverständlich nicht untätig geblieben sind. Sie haben gegen den § 16 des Minderheiten-Schulgesetzes von Kärnten beim Verfassungsgerichtshof bereits eine Beschwerde eingebracht, nämlich daß er verfassungswidrig ist. Sie wollen das Recht auf Elementarunterricht in slowenischer Sprache – so wie es im Artikel 7 für alle Schulstufen vorgesehen ist – durchsetzen. Sie wollen ihr Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Artikel 7 der Bundesverfassung. Die Schüler und Schülerinnen, die das machen, wollen das Recht auf Bildung und Nichtdiskriminierung ihrer Muttersprache.

Nicht zuletzt geht es auch um die Gleichberechtigung der landesüblichen Sprachen in Kärnten. Dort gibt es zwei landesübliche Sprachen: Deutsch und Slowenisch. Gleichrangig nebeneinander, zugegeben, wird die eine Sprache von allen beherrscht, die zweite Sprache nur von wenigen – wenigen Privilegierten, wie ich meine.

Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, die letzte Botschaft meinerseits am heutigen Tag und vielleicht für diese Session: Einsprachigkeit ist heilbar! Das habe ich Ihnen schon oft gesagt, das ist das Motto meines Politikerinnendaseins. Ich sage Ihnen: Steter Tropfen höhlt den Stein, und selbst die hohlsten Köpfe werden davon betroffen sein. (Beifall bei den Grünen.)

22.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Erstens stelle ich fest, daß der Abänderungsantrag der Abgeordneten Stoisits ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Zweitens hat sich Herr Kollege Wurmitzer zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. (Abg. Wurmitzer: Was wahr ist, muß wahr bleiben!)

22.06

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Stoisits hat von dieser Stelle aus behauptet und wortwörtlich ausgeführt, in den österreichischen Schulen in Kärnten werde tagtäglich Verfassungsrecht gebrochen und der österreichischen Staatsvertrag verletzt. Diese Feststellung ist absolut unrichtig. Ich werde das auch begründen.


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