Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 213

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

22.58

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Nachdem ich Kollegen Ofner jetzt zugehört habe, verstehe ich die Haltung der FPÖ gegenüber den Vereinigten Staaten nicht mehr ganz. (Abg. Dr. Ofner: Wieso?) Kollege Ofner macht den Abschluß eines Vertrages mit den Vereinigten Staaten davon abhängig, daß man die Vereinigten Staaten in einem Notenwechsel dazu auffordert, die Normen des Völkerrechtes uneingeschränkt zu beachten. Als ob Herr Kollege Ofner als Anwalt einen Vertrag mit jemandem anderen nur dann abschließen würde, wenn dieser extra noch einmal erklärt, daß er die Gesetze einhalten wird! (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. )

Kollege Ofner weiß genauso gut wie ich, daß das ein Einzelfall war, keine gesicherte Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten, und im Verhältnis zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten ein solcher Fall überhaupt noch nie vorgekommen ist!

Gleichzeitig lese ich allerdings in der "Washington Post" von gestern, daß der Parteiobmann der FPÖ in die Vereinigten Staaten vernarrt ist, in ihr schwingendes, offenes System und ihre kapitalistische Weisheit. Aber einen Vertrag darf man mit diesem Land nur abschließen, wenn es extra noch einmal erklärt, daß es das Völkerrecht einhält! Ich glaube, absurder geht es einfach nicht mehr. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden diesem Auslieferungsvertrag aus drei guten Gründen zustimmen. (Abg. Scheibner: Sie brauchen uns nicht Unsachlichkeit vorzuwerfen!) Erstens, weil danach sehr klare gegenseitige Auslieferungsverpflichtungen bestehen. Wie wichtig solche Auslieferungsverpflichtungen sind, sehen wir derzeit am Fall Rosenstingl, weil ein solcher Auslieferungsvertrag mit Brasilien nicht besteht. Es ist daher wichtig, einen solchen Auslieferungsvertrag zu haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Zum zweiten, weil in diesem Auslieferungsvertrag klar festgehalten ist, daß Österreich eigene Staatsbürger nicht auszuliefern braucht (Abg. Scheibner: In so einer Rede gibt es von euch anscheinend nur Polemik!), und drittens – das ist meiner Ansicht nach ein besonderer Grund –, weil mit diesem Vertrag ein echter Druchbruch erreicht worden ist.

Jeder kennt die bedauerliche Haltung der Vereinigten Staaten zur Todesstrafe. Ich verurteile die Haltung, die in den Vereinigten Staaten zur Todesstrafe besteht. Der Auslieferungsvertrag stellt klar, daß kein Vertragsstaat verpflichtet ist, eine Auslieferung vorzunehmen, erstens, wenn die Tat mit dem Tode bedroht ist und man nicht auf die Todesstrafe verzichtet (Abg. Jung: Er stimmt zu! Haben Sie geschlafen?), und zweitens, wenn – sofern die Todesstrafe bereits verhängt ist – nicht auf deren Vollziehung verzichtet wird.

Das sind sehr klare Bestimmungen im Einklang mit unserem Menschenrechtsverständnis und im Einklang mit unserer Ablehnung der Todesstrafe. Deshalb bestehen gute Gründe, diesem Vertrag im Hohen Haus zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, gebe ich bekannt, daß der Antrag auf Durchführung einer Debatte im Zusammenhang mit dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der politischen und rechtlichen Verantwortung im BBU-Skandal zurückgezogen worden ist, sodaß die Debatte nicht stattfindet. (Abg. Dr. Khol: Schade!) Wir werden nachher aber sehr wohl über den Antrag abstimmen. (Abg. Schwarzenberger: Jetzt haben wir das Material ganz umsonst gesammelt! – Abg. Dr. Khol: Nicht umsonst, sondern vergebens!)

Jetzt erteile ich Herrn Abgeordneten Heinzl das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.02

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Österreich und die Vereinigten Staaten


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite