Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 72

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Sie wissen, daß ich die persönliche Meinung jedes einzelnen von Ihnen schätze, aber ich verurteile diese Vorgangsweise trotzdem. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.) Deshalb auch unser Abänderungsantrag, den ich hiemit zur Verlesung bringen möchte:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits betreffend die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 1998) (1230 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 1998) (1230 der Beilagen) wird wie folgt abgeändert:

Nach Artikel 1 Punkt 6 wird folgender Punkt 6a eingefügt:

"6a. § 209 wird aufgehoben."

*****

Das ist die einzige Lösung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe darf nicht strafrechtlich verfolgt werden (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum), und darum geht es im § 209. Es geht um ein Mindestalter, um Liebe straffrei ausleben zu dürfen. (Abg. Mag. Kukacka: 15jährige mit 14jährigen!) Das ist der Gehalt dieses Paragraphen. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich aber – und es ist mir auch wichtig, das festzustellen –, daß beim § 72, beim Angehörigenbegriff, der von Frau Dr. Schmidt erwähnt wurde, sehr wohl ein Signal gesetzt wird, das meiner Ansicht nach weit über den Gehalt hinausgeht, den dieser Paragraph jetzt im strafrechtlichen Kontext hat, ein Signal der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung. Das ist auch wichtig, festgestellt zu werden, und all jenen, die sich dazu durchringen konnten, also auch der ÖVP, gebührt mein Respekt. Es ist ein Schritt oder eigentlich nicht ein wirklicher Schritt, sondern nur ein Schrittchen. Nichtsdestotrotz beweist es mir, daß der eingeschlagene Weg richtig ist. Wenn es aber in diesem Tempo weitergeht, dann werden Frau Dr. Schmidt und ich hier im Hohen Haus in Pension gehen, und wir werden dann noch immer nicht das erreicht haben, was in unseren Anträgen, die wir schon vor zwei Legislaturperioden eingebracht haben, steht. Deshalb bitte: Beschleunigen Sie das Tempo!

Abschließend, meine Damen und Herren, noch ein Wort zur SRÄG-Novelle insgesamt. Es sind auch andere Punkte darin enthalten, die noch gar nicht erwähnt wurden, wie etwa der Förderungsmißbrauch. Jahrzehntelang schon, seit ich lebe, gibt es Subventionen, gibt es Förderungen in diesem Land, und wenn jemand sie mißbraucht, dann wird er bestraft, sofern ein Tatbestand erfüllt ist, und wenn jemand betrügt, dann ist er ein Betrüger und wird als solcher bestraft. Jetzt plötzlich werden Subventionsnehmer und Subventionsnehmerinnen kriminalisiert, und durch die Schaffung eines neuen Tatbestandes droht die Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung für eine Praxis, die es vielleicht in den letzten Jahren schon vielfach gegeben hat und die andere Lösungen mit sich gebracht hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir lehnen diese Art der Ausweitung der Straftatbestände ab, wiewohl wir aber zugeben, daß das, was Regelungsinhalt ist oder was Grund geboten hat, solche Regelungen aufzustellen, ernst zu nehmen ist, aber nicht, bitte, mit den Mitteln des Strafrechts. Das nimmt auf der anderen Seite nämlich Formen an, denen wir uns nicht anschließen können.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite