Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 39

unterzeichnet worden. Österreich ist ihr beigetreten. Zwei Jahre später, 1992, hat der Nationalrat sie auch angenommen, allerdings mit einem Erfüllungsvorbehalt. Erfüllungsvorbehalt bedeutet, daß wir ein internationales Dokument akzeptieren, aber uns nicht daran gebunden fühlen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine Vorgangsweise, die nur dazu dient, den Schein zu wahren, denn inhaltlich entstehen keinerlei Verpflichtungen. Seit 1986 ist die ÖVP in der Bundesregierung, 1989 ist dieses Dokument unterzeichnet worden. Ich frage mich, warum sich jemand bei sich selbst beschwert, daß weltweit nichts zum Schutz von Kindern geschieht, wenn selbst ein so weiches Instrument wie die Kinderrechtskonvention – denn dort sind noch keine individuellen Rechte oder Möglichkeiten für Kinder verankert, sondern nur Staaten verpflichten sich – innerstaatlich nicht geachtet wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

Meine Damen und Herren! Jetzt schreiben wir das Jahr 1998. Es ist das "Jahr der Menschenrechte", 50 Jahre sind seit der Unterzeichnung der Menschenrechtsdeklaration vergangen. Seit 40 Jahren ist Österreich Mitglied beim Europarat. Heuer habe ich auch von den Koalitionsparteien, insbesondere von der ÖVP-Fraktion, von ihrem Außenminister Dr. Schüssel und auch von der Frau Staatssekretärin, nichts davon gehört, daß Österreich daran denkt, diese so butterweiche Kinderrechtskonvention ernsthaft in innerstaatliches Recht umzusetzen. (Die Abgeordneten Dr. Fekter und Dr. Khol: Das haben wir doch getan!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Fekter! Lieber Herr Klubobmann! (Abg. Dr. Fekter: Nennen Sie einen Punkt, der nicht umgesetzt worden ist! Nennen Sie nur einen einzigen Punkt! Welcher Punkt, Frau Kollegin Stoisits? Sie können keinen einzigen Punkt nennen, der nicht umgesetzt ist!) Es ist ein bißchen wenig, im Fernsehen und weil der Tag so nett ist, über Kinderrechte zu sprechen. Wenn es aber um das Eingemachte geht, nämlich darum, unser eigenes Land zu binden und zu verpflichten, um damit anderen – und das ist für mich das Wesentliche – ein Beispiel zu sein, dann setzen Sie keine Initiative.

Frau Kollegin Gredler! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich möchte Österreich nicht mit jenen Ländern vergleichen, die Sie aufgezählt haben, nämlich Kenia und Nicaragua, wo der Standard der Rechte von Kindern ganz bestimmt viel niedriger ist als in Österreich, auch wenn diese Länder möglicherweise ebenfalls diese Konvention unterzeichnet haben. Vom Standpunkt der Menschenrechte aus betrachtet – Kinderrechte sind Menschenrechte – befindet sich Österreich auf einem viel höheren Level. Diesen Level gilt es zu erhöhen, und diesen Level gilt es auch immer wieder zu hinterfragen und auch umzusetzen.

Verehrte Frau Kollegin Fekter! Das ist es, was ich erwarte: daß der Herr Bundesminister, Vizekanzler und EU-Ratsvorsitzende Dr. Schüssel in jenem Moment, in dem er über die größte Macht verfügt, die er je in Händen hielt, diese auch nutzt, daß Sie hier im Parlament etwas tun, daß der Herr Bundesminister auf all jenen Ebenen etwas unternimmt, wo ihm dies möglich ist, und daß wir so im Anschluß gemeinsam Lösungen finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt komme ich auf die Ausführungen von Kollegin Rauch-Kallat zurück, die an dieser Stelle die großen Verdienste ihrer Partei um Kinderschutz und Krisenzentren gewürdigt hat. Für mich ist dies ja eigentlich das, was Politiker und Politikerinnen zu tun haben. Denn es geht nicht darum, sich selbst für das zu loben, was getan wurde – dafür werden wir schließlich bezahlt, daß wir Kinder schützen. Dann hat sie sich ja selbst verraten, als es um die Umsetzung ging. (Abg. Dr. Fekter: Kritisieren dürfen Sie schon! Aber das, was wir gemacht haben, dürfen wir nicht erwähnen?) Dann hat sie nämlich gesagt: Die Bundesländer haben sich bereit erklärt, Kinderschutzzentren, Kinderanwälte einzurichten. Sie haben sich bereit erklärt, das zu machen. Ja, genauso ist es, sie haben sich bereit erklärt. Da setzt man irgendwo einen Mann beziehungsweise eine Frau ein, der/die die Funktion eines Kinderanwaltes oder einer Kinderanwältin erfüllt, und das ist es. (Abg. Rosemarie Bauer: Sie wissen nicht einmal, was es schon alles gibt!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz!


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