Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 156

fahren" –, wie in diesem "vereinfachten Verfahren" die Rechte der Partei, die Rechte des Nachbarn und des Anrainers als Verfahrenspartei auf der Strecke bleiben, sodaß der Bürger den Eindruck bekommen muß, keine Rechte mehr zu haben. Das ist, meine ich, keine sehr gute Entwicklung. – Das ist die eine Sichtweise.

Die andere Sichtweise ist die, daß das Ziel der Gewerberechtsnovellen, nämlich zu entsprechenden Verfahrensverkürzungen zu kommen, nicht überall – trotz der Schlechterstellung des Anrainers und des Nachbarn als Partei – erreicht wird, denn wo die Verwaltungspraxis nicht will, nützen die ganzen Novellen nichts. Das zeigt etwa auch das Verhältnis zwischen der Verfahrensdauer in Oberösterreich, die sich gut entwickelt hat, und der Verfahrensdauer in Niederösterreich, wo die Volksanwaltschaft ausdrücklich die lange Verfahrensdauer rügt und anhand von Beispielen darlegt, wie eine überlange Verfahrensdauer geradezu mutwillig von der Behörde erzeugt wird, wo es ein Hin und Her gibt und Dinge verschleppt werden, die an sich rascher erledigt werden könnten.

Ich glaube, das ist eine differenzierte Sichtweise, die uns bei den künftigen Novellen zur Gewerbeordnung guttun würde. Und deshalb komme ich jetzt zum dritten Bereich, und zwar zu den Anregungen der Volksanwaltschaft für die Zukunft, nämlich zur Weiterentwicklung dieser Institution.

Meine Damen und Herren! Ich finde es außerordentlich interessant und gut, wenn jene Erfahrungen, die die drei hauptamtlichen Organwalter unseres Parlaments mit den Auswirkungen von Gesetzen gesammelt haben, auch in die Ausschußtätigkeit eingebracht werden. Es sollte daher im Zuge der Beratungen in der Enquete und im Unterausschuß – es gibt ja zwei Anträge, die dem betreffenden Unterausschuß zugewiesen wurden – auch darüber geredet werden, ob man der Anregung und dem Vorschlag der drei Volksanwälte, daß sie in Zukunft als beratende Stimme an den Ausschußberatungen teilnehmen und sich einbringen könnten, folgen und dieses Angebot annehmen sollte. Ich glaube, daß das gut wäre, weil es Fachkompetenz einbringt; denn diese Fachkompetenz liegt derzeit brach und sie fließt nur in die Berichte ein – ohne, daß ich das geringschätzen möchte –, die dann gelesen werden oder auch nicht, von Mitarbeitern bearbeitet werden oder nicht. Aber in den allerseltensten Fällen wird bei einer Novelle eines konkreten Gesetzes der Bericht aus dem Jahre "Schnee" herangezogen, um zu erläutern, welche Konsequenzen eine Novelle haben kann oder nicht. Daher glaube ich, daß es vernünftig wäre, meine Damen und Herren, dieses Angebot der Volksanwälte aufzugreifen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist auch richtig, was die ehemalige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Frau Volksanwältin Korosec, einer Tageszeitung gegenüber ausgeführt hat, daß nämlich die Volksanwaltschaft selbstverständlich auch – so wie das andere Organ des Nationalrates, nämlich der Rechnungshof – Prüfungskompetenz über jene Institutionen haben sollte, die jetzt laufend ausgelagert werden.

In diesem Zusammenhang wurden bereits im Ausschuß folgende Bereiche genannt – auch im genannten Zeitungsbericht wurden diese angeführt –: Bundestheater, Bahn, Post, Bundesforste und so weiter. Da gibt es eine gewisse Tendenz, ein Kontrolldefizit, und zwar nicht nur, was das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung anlangt – wobei ja das Interpellationsrecht unter diesen Auslagerungen natürlich auch leidet und wir Abgeordneten immer weniger Kontrollkompetenz haben –, sondern es zeigt sich auch, daß durch diese Auslagerungen Ihre Kontrollkompetenz und damit letztlich auch wiederum jene des Parlaments darunter leidet, wenn Sie in Zukunft in diesen Bereichen keine Kontrollen mehr durchführen können.

Daher werden wir – ein entsprechender Antrag wird dann noch von meinem Kollegen Graf eingebracht werden – in einem Antrag, der hoffentlich auch in der Enquete behandelt werden wird, verlangen, daß Sie Prüfungskompetenz für die ausgelagerten Rechtsträger bekommen sollen, daß Sie die Möglichkeit haben sollen, an den Ausschußberatungen des Nationalrates und – ich möchte das gleich dazusagen, ohne daß ich den Bundesrat präjudizieren will – auch des Bundesrates teilzunehmen oder sich dort durch einen qualifizierten Mitarbeiter vertreten zu lassen – aber in der Regel werden Sie dann wahrscheinlich selber teilnehmen können –, und daß Sie,


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