Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 173

tigt fühlen. Mit dieser Novelle aus dem Jahr 1998 ist beschlossen worden, daß der Bürger nur dann die Kosten dieses Betriebsanlageverfahrens nicht zu tragen braucht, wenn diesem Betrieb neue Auflagen erteilt werden. Werden dem Betrieb im Umkehrschluß aber aufgrund dieses Antrages keine zusätzlichen Auflagen erteilt, dann muß der Antragsteller die gesamte Höhe der Kosten dieses Betriebsanlageverfahrens tragen, und das kann in die Zigtausende, in Einzelfällen sogar in die Hunderttausende Schilling gehen. Und das, glaube ich, ist eine zu harte Barriere. Sicherlich soll man eine mutwilllige Inanspruchnahme der Behörden verhindern, aber das kann man doch auch auf andere Weise erreichen, als daß man den Bürgern derart gravierende Verfahrenskosten aufhalst. (Beifall der Abg. Haidlmayr.)

Ich darf Sie also bitten, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Behandlung dieses Betriebsanlagengesetzes sowie bei der Berggesetznovelle die Anrainerrechte im Auge zu behalten. Wir haben im Rahmen des Begutachtungsverfahrens diesbezüglich eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet und werden das auch beim Betriebsanlagengesetz tun.

Es ist sehr zu begrüßen, daß der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten heute angekündigt hat, daß die Berggesetznovelle die Ausgliederung der Bergbehörden aus den Berghauptmannschaften hin zu den Bezirkshauptmannschaften beinhalten wird. Diesen Vorschlag unterstützen wir zumindest hinsichtlich der Steinbrüche, der Schottergruben und der Lehmgruben.

Bezüglich des übrigen Bergrechts möchte ich mich nicht äußern. Ich glaube eher nicht, daß die Bezirkshauptmannschaften in vollem Umfang alle Aufgaben der Berghauptmannschaft werden übernehmen können. Aber hinsichtlich der Schottergruben, der Steinbrüche und der Lehmgruben haben die Bezirkshauptmannschaften Jahrzehnte hindurch bewiesen, daß sie im Rahmen der Gewerbeordnung diesen Bereich durchaus zufriedenstellend abdecken können.

Was alle anderen Bereiche der Bergbehörde betrifft, kann ich mir nicht recht vorstellen, daß diese abzudecken jeder einzelnen Bezirkshauptmannschaft in Österreich zuzutrauen ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

19.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank für die beiden Berichte.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte daher die Damen und Herren, ihren jeweiligen Platz einzunehmen.

Abgestimmt wird zunächst über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht III-125 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für dessen Kenntnisnahme eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen betreffend Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft. (Rufe bei der SPÖ: Wo ist er denn?)

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt. (Abg. Dr. Khol: Stadler hat nicht zugestimmt, Herr Präsident!)

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den 13. Sportbericht 1996 des Bundeskanzlers (III-99/1169 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung: 13. Sportbericht 1996 der Bundesregierung.


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