Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 148

18.04

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf im Zusammenhang mit dem sogenannten Demokratiepaket zwei Anträge einbringen, und zwar zunächst einen Abänderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 3, der lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt und PartnerInnen betreffend des Berichts des Verfassungsausschusses zur Änderung des Volksbegehrengesetzes 1973

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Ziff. 1 § 3 Abs. 2 1. Satz lautet: "Der Antrag muß von mindestens 8 000 Personen, die in der Wählerevidenz eingetragen sind und den Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben, unterstützt sein."

2. Ziff. 7a lautet "§ 6 Stimmberechtigt ist, wer am Stichtag das 16. Lebensjahr vollendet hat und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz hat."

*****

Weiters bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt und PartnerInnen betreffend Verbesserungen für blinde oder schwer sehbehinderte Personen bei Nationalratswahlen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, die geeigneten Veranlassungen zu treffen, daß künftig schwer sehbehinderten und blinden Personen bei Nationalratswahlen – wie bei anderen Wahlen – geeignete Hilfsmittel zur selbständigen Ausübung des Wahlrechts zur Verfügung gestellt werden."

*****

Zur kurzen Begründung beider Anträge darf ich zunächst einmal auf den ausführlichen Redebeitrag meiner Klubobfrau verweisen. Zu den blinden und sehbehinderten Personen möchte ich aber noch zusätzliche Ausführungen machen.

Es liegt ein vergleichbarer Entschließungstext dem Hohen Haus zur Abstimmung vor, der allerdings darauf abzielt, daß unter allen Umständen ein Gesetz geschaffen werden soll. – Wir sind der Meinung, der Bundesminister für Inneres sollte ersucht werden, zunächst alle geeigneten Veranlassungen zu treffen. Sollte sich bei dieser Gelegenheit herausstellen, daß es auch einer Gesetzesänderung bedarf, dann wäre das selbstverständlich ein Teil dieser Veranlassungen. Aber der Antrag, der von den Regierungsparteien vorgelegt wurde, verhindert einen Vollzug von anderen Maßnahmen, solange es kein Gesetz gibt. Wir glauben, daß dies neuerlich nur ein Antrag ist, der der Gesetzesflut dienlich ist und ihr nicht vorbeugt. Daher stellen wir unseren Antrag.

Hingegen zielt der Abänderungsantrag, den ich zuvor zur Verlesung gebracht habe, in erster Linie darauf ab, bei Volksbegehren eine völlig eindeutige Zahl zu definieren. Sie entspricht der Größenordnung nach durchaus einem Promille der Bewohner des Bundesgebietes, aber die Zahl 8 000 ist eindeutig, und wir ersparen uns durch eine solche Vorgangsweise die Notwendigkeit, jeweils am Stichtag eines Volksbegehrens die aktuelle Einwohnerzahl festzustellen – auf


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite