Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 194

Eine Systemänderung gab es. Ihre Auswirkungen zeigen Presseaussendungen von gestern. Darin heißt es: "In meiner Klasse müssen wir um Bücher losen. – Unser Lehrer hat einfach die Geschichtsbücher abbestellt. – Ich bekomme meine Bücher erst im Oktober. – So ärgerten sich österreichweit Schüler und Schülerinnen über die chaotischen Zustände um ihre Schulbücher am SchülerInnennotruf des AKS." – Soviel zu den Presseaussendungen.

Meine Damen und Herren! Für mich steht trotzdem fest, daß die Schulbuchaktion eine sehr wesentliche und wichtige familienpolitische und bildungspolitische Sachleistung ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb kann ich dem Gedanken beziehungsweise dem Vorschlag des Rechnungshofes betreffend Umwandlung der Sachleistung in eine Geldleistung auf keinen Fall folgen! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

21.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Dr. Moser-Starrach gelangt nun zu Wort. – Bitte.

21.24

Abgeordnete Dr. Sonja Moser-Starrach (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Silhavy! Liebe Frau Kollegin Binder! Ich kenne die APA-Aussendung. Ich weiß, daß jedes Jahr zu Schulanfang "Chaostheorien" zum Schulbuch heraufbeschworen werden. Die Sachlage ist aber nicht so. Ich habe selbst 18 Kollegen in Tirol, zwei in Salzburg und drei in der Steiermark angerufen und erfahren, es ist alles in bester Ordnung.

Ich selbst bin, wie Sie wissen, ein absoluter Gegner von Sachleistungen. Sie haben uns bloß an den Rand des Machbaren gebracht und die Verschwendungssucht entsprechend gesteigert. Ich stimme also absolut mit dem überein, was der Rechnungshof schon seit Jahren fordert, nämlich die Sachleistungen in Geldleistungen umzuwandeln. Ich finde, das wäre wesentlich sinnvoller. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich selbst möchte jetzt aber zu den Bezügen, Gebühren und Honoraren der Ärzte an öffentlichen Krankenanstalten Stellung nehmen. Der Rechnungshof empfahl in seinem Bericht drei wesentliche Dinge.

Erstens: Der Bereich Sondergebühren wäre im Krankenanstaltengesetz des Bundes zu regeln, die länderweise unterschiedlichen Aufteilungsregelungen der Honorare zwischen leitenden und nachgeordneten Ärzten wären nach Möglichkeit zu vereinheitlichen, und ein Gebührenanspruch wäre ausschließlich gegenüber dem Rechtsträger festzulegen, um finanzielle Abhängigkeiten zwischen Dienstnehmern zu vermeiden.

Zweite Forderung des Rechnungshofes: Die Grundgehälter einer neuen Besoldungsregelung sollten allen Spitalsärzten eine adäquate Entlohnung sichern. Die Entlohnung des ärztlichen Personals wäre aus den Einnahmen des Anstaltsträgers zu bestreiten. Dabei wäre die unmittelbare Abhängigkeit der Spitalsärzteeinkommen von den Sonderklassepatienten zu beseitigen.

Dritte Forderung: Von der Beteiligung der Ärzte an den Ambulanzgebühren wäre in Hinkunft abzusehen.

Zu den Sondergebühren einige Gedanken: Den Empfehlungen des Rechnungshofes steht der Wunsch der Länder nach Subsidiarität entgegen. Den Spitälern der Länder stand es nach den krankenanstaltenrechtlichen Bestimmungen bisher frei, neben der Führung der allgemeinen Gebührenklasse bis zu einem Viertel der Gesamtbetten als Sonderklasse zu führen. Es gab einen Rahmenvertrag zwischen den Krankenanstaltenträgern und den honorarberechtigten Ärzten. Darin waren Hausabgaben und Abgaben an die nachgeordneten Ärzte vorgesehen.

Salzburg, Kärnten und Steiermark haben nun bereits eine Gebührenregelung für Sondergebühren. Der Träger hebt die Kosten ein und verteilt sie nach einem bestimmten Schlüssel an


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