Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 195

den leitenden Arzt, an das nachfolgende ärztliche und nichtärztliche Personal und sogar an einen Fonds, der Weiterbildung und soziale Angelegenheiten regelt. In anderen Bundesländern wiederum will der Träger in die sensible Beziehung zwischen Arzt und Patient nicht eingreifen, und es sind individuelle Regelungen vorgesehen.

Mein Bundesland Tirol hat seit 1. Juli 1998 sogar ein eigenes diesbezügliches Landesgesetz. Die neugefaßten Bestimmungen führten zur konsensualen Übereinstimmung und genauen Aufteilungsschlüsseln zwischen Anstaltsträgern und leitenden Ärzten, zu Honoraren in der Sonderklasse und zur Aufteilung beziehungsweise zum Anspruch auf Honoraranteile für das akademische und nichtärztliche Personal, aber auch zur transparenten Gebarung zwischen honorarberechtigten Ärzten und Verrechnungsstellen der Anstaltsträger. Ich sehe daher in der Verabschiedung dieser Novelle zum Tiroler Krankenanstaltengesetz eine sehr positive Reaktion auf die Empfehlungen des Rechnungshofes.

Zur Besoldungsregelung. Es mag für die Öffentlichkeit immer wieder nach himmelschreiender Ungerechtigkeit oder nach Institutsvorstands- oder Primarärztekaisertum aussehen, wenn Spitzenärzte, die weltweit anerkannt sind, auch Spitzeneinnahmen haben. Tatsache ist, daß die Möglichkeit von Sondergebühren schon immer in die Grundgehälter miteingerechnet wurde. Das heißt im Klartext, daß die Gehälter nicht von vornherein der Ausbildung unserer Ärzte, deren Verantwortung und der Tragweite ihrer nur allzu oft lebensentscheidenden Tätigkeiten und Anordnungen entsprechen, sondern daß die zu erwartenden Sondergebühren von vornherein in ihre Gehälter miteingerechnet werden.

Meine Damen! Meine Herren! Wenn ein Arzt sein Leistungsprofil erfüllt, wenn Qualität und Leistung seiner Tätigkeit gegenüber dem öffentlichen Auftrag stimmen, wenn er mit dem Anstaltenträger Kosten der benützten Infrastruktur abrechnet und jegliche Unschärfen und Graubereiche ausgleicht, wenn er das nachfolgende ärztliche und nichtärztliche Personal entschädigt beziehungsweise mit ihnen entsprechende Vereinbarungen getroffen hat, dann ist damit sein Mehrerwerb voll gerechtfertigt.

Darüber hinaus gibt es einen großen Vorteil auch für die Krankenanstalten selbst, da sie Mehreinnahmen haben und sich dadurch auch mehr leisten können. Das ist im Sinne von Eigenverantwortung, Kompetenz und bei korrekter Abwicklung absolut gutzuheißen.

Ein Schlußwort noch zur Eigenverantwortung: Die Freiheit des einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit des anderen eingeschränkt wird. (Abg. Mag. Schweitzer: Wenn die Freiheit des Nächsten beschnitten wird!) Wir haben in Österreich ein gutes staatliches Gesundheitswesen. Wir geben dafür 170 Milliarden Schilling, also 8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, aus. Uns wird weder beim Autokauf noch beim Junkfood-Konsumieren dreingeredet. Die unterschiedlichsten Angebote werden von unserer Konsumgesellschaft in großem Umfang wahrgenommen, nicht aber im Gesundheitswesen. Gratisangebote, wie etwa der wertvolle Mutter-Kind-Paß oder die Gesundenuntersuchungen, werden nur zögerlichst wahrgenommen. Höheres Einkommen und steigender Bildungsgrad müßten doch als Voraussetzung dafür reichen, daß man mehr Interesse für die eigene Gesundheit entwickelt! (Beifall bei der ÖVP.)

Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts, meinte Schopenhauer. Und jeder wünscht sich, ein hohes Alter zu erreichen. Aber was ist ein hohes Alter, wenn die Lebensqualität nicht stimmt? 

Ich darf bei dieser Gelegenheit den Wunsch einer EU-weiten Denkgruppe im Gesundheitswesen weitergeben, die derzeit in Igls tagt: eine Stelle in Österreich zu installieren, wo alle Studien im Gesundheitsbereich koordiniert und evaluiert werden. Oder: Wie heißt der Slogan der Apotheker, die für unsere gesunde Entwicklung sorgen? – Kompetent, aktiv und unverzichtbar wie unsere ureigenste Verantwortung für Gesundheit! (Beifall bei der ÖVP.)

21.33

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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