Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 165

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte, Herr Bundesminister.

20.21

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Beschlußfassung über die Novelle zum Sachverständigen- und Dolmetschergesetz betrifft einen Teil des Justizrechtes, der von wachsender Bedeutung – mein Vorredner hat das zu Recht hervorgehoben – für die gesamte Rechtspflege ist.

In vielen Fällen ist die Feststellung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes heute nur mehr mit Hilfe eines Sachverständigen möglich. Der Sachverständige ist sozusagen nicht nur gerichtliches "Beweismittel", sondern vielmehr auch unverzichtbarer Helfer des Richters für die Entscheidungsfindung im Verfahren.

Aber auch die Tätigkeit der Gerichtsdolmetscher hat in den letzten Jahren aufgrund zunehmender internationaler Verflechtung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie auch aufgrund der Öffnung der nationalen Grenzen enorm an Bedeutung zugenommen.

Diesem veränderten Stellenwert des gerichtlichen Sachverständigen- und Dolmetschwesens für die Rechtspflege muß auch der Gesetzgeber in besonderem Maße Rechnung tragen. Es muß sichergestellt werden, daß gerade die kompetentesten und bestqualifizierten Sachverständigen und Dolmetscher für den Dienst an der Rechtspflege zur Verfügung stehen. Einen wichtigen Schritt haben wir bereits mit der Novelle 1994 zum Gebührenanspruchsgesetz unternommen. Dabei haben wir auch hinsichtlich der heute im wesentlichen angeführten Kritikpunkte der Richterschaft das erforderliche Rüstzeug zur Abhilfeschaffung in die Hand gegeben.

Ich werde aber auch die in den heutigen Debattenbeiträgen geäußerten Anregungen zum Anlaß nehmen, diesbezüglich auch vermehrte Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Im übrigen wurde die Überprüfung der damals geschaffenen Rechtsnormen auch zu einem fixen Bestandteil des periodischen Revisionsprogramms.

Ein weiterer Schritt in die angestrebte Richtung, bestqualifizierte Sachverständige für die Gerichte zu rekrutieren, soll durch die vorliegende Novelle sichergestellt werden, wobei ich im wesentlichen auf zwei Neuerungen hinweisen möchte: Zum einen wird damit das bisherige Auswahlverfahren, das bei der Aufnahme von Sachverständigen und Dolmetschern in die Listen angewendet wird, verfeinert, indem die persönlichen Eintragungsvoraussetzungen erweitert und das Eintragungsverfahren unter Beiziehung einer Fachkommission einer genauen gesetzlichen Regelung zugeführt wird. Zum anderen wird mit dieser Novelle die fortwährende Kontrolle der Qualität der Sachverständigen und Dolmetscher dadurch effizienter gemacht, daß eine periodische Überprüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch den listenführenden Gerichtshofpräsidenten eingeführt wird.

Ich bitte Sie aber, dafür Verständnis zu haben, daß wir dabei hinsichtlich des gewählten Überprüfungszeitraumes – um auch auf den Abänderungsantrag zu sprechen zu kommen – und hinsichtlich der Maßnahmen betreffend die bereits eingetragenen Sachverständigen auch auf die Ressourcen der Justizverwaltung – immerhin gibt es etwa 10 000 gerichtlich beeidete Sachverständige – Rücksicht nehmen müssen.

Schließlich möchte ich noch hervorheben, daß mit der Novelle auch die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die Umstellung der Sachverständigen- und Dolmetscherlisten auf EDV geschaffen werden. Damit soll den Gerichten ein modernes Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, womit die rasche und effiziente Auffindung des jeweils benötigten Sachverständigen oder Dolmetschers besser als bisher sichergestellt wird, womit nicht zuletzt auch ein Beitrag zur Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren geleistet wird. Es ist dies ein weiterer Schritt im Rahmen jener Bemühungen, die moderne Informationstechnologie für den Gerichtsbetrieb optimal zu nützen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, beim Liberalen Forum sowie bei den Grünen.)

20.25


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