Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 166

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bures. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. –Bitte.

20.25

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann an die Ausführungen des Herrn Bundesministers anschließen. Ich glaube, daß den gerichtlich beeideten Sachverständigen nicht nur steigende Bedeutung für die Rechtspflege zukommt, sondern daß ihnen aufgrund der österreichischen Rechtslage ohne Zweifel eine weit darüber hinausgehende bedeutende Rolle zukommt. Daher möchte ich aufgrund dieser heute zu beschließenden Novelle zwei mir sehr wesentlich erscheinende Verbesserungen noch einmal kurz skizzieren.

Erster Punkt: Die Qualitätssicherung und die kontinuierliche Qualitätskontrolle in bezug auf die Sachverständigen halte ich für einen wesentlichen Vorteil. Durch diese Gesetzesnovelle wird gewährleistet sein, daß zunächst alle fünf Jahre und in der weiteren Folge immerhin alle zehn Jahre eine Prüfung der Sachkenntnisse der Sachverständigen stattfindet. Gleichzeitig streichen wir die bisherige Regelung, wonach sozusagen eine lebenslange Eintragung in die Sachverständigenliste durchgeführt werden konnte. Herr Bundesminister! Ich freue mich darüber, daß Sie zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen, die wir heute beschließen werden, auch noch Schulungsmaßnahmen anbieten, um diese Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Die zweite wesentliche Verbesserung bei dieser Novelle ist, daß wir auch einem Erfordernis des Konsumentenschutzes Rechnung tragen, und zwar mit der Einführung der Haftpflichtversicherungspflicht, um Menschen vor Schaden zu bewahren, wenn es zu falschen Gutachten von Sachverständigen kommt. Ich halte das, wie gesagt, aus Konsumentschutzgründen für eine sehr wesentliche Verbesserung.

Herr Bundesminister! Ich möchte – wenn es auch nicht direkt im Zusammenhang mit dieser Novelle steht –, weil Sie es kurz angeschnitten haben, auch noch eine Anmerkung zum Gebührenanspruchsgesetz machen: Es ist ein Problem, das es in der Praxis immer wieder gibt, nämlich daß jemandem die Möglichkeit des Rechtszugangs verwehrt ist, weil dies mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Es gibt Rechtsmaterien, bei welchen ohne Hilfe von Sachverständigen die Entscheidungsfindung gar nicht mehr möglich ist. In Anbetracht dessen bitte ich Sie, sich die Honorarrichtlinien anzuschauen. Denn es ist, wie gesagt, für viele Menschen aufgrund des Prozeßrisikos und der hohen Sachverständigenkosten doch sehr schwer, zu ihrem Recht zu kommen.

Abschließend möchte ich festhalten, daß ich die Auffassung der meisten meiner Vorredner teile: Mit dieser Novelle kommt es zu wesentlichen Verbesserungen im Bereich der gerichtlich beeideten Sachverständigen, und daher können ich und meine Fraktion dieser freudig zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kampichler. –Bitte.

20.28

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Meine Vorredner haben die wesentlichen Bereiche der vorliegenden Gesetzesänderung bereits ausführlich angesprochen. Die Sicherung der Qualität der Gutachter und Dolmetscher soll in noch höherem Maße gewährleistet sein.

Ich möchte noch einmal unterstreichen, um welch sensiblen Bereich es sich hiebei handelt, und daher soll die gerichtliche Zertifizierung als klarer Auftrag an die Sachverständigen gesehen werden, ihre Tätigkeit noch besser und gewissenhafter auszuüben. Ein zertifizierter Sachver


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