Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 58

Pflichtmitglieder bekennen sich in Österreich zur Mitgliedschaft in den Arbeiterkammern. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger: ... Zwang!)

Nun auch ein paar Worte an die Adresse der Kollegin Povysil – sie ist im Moment leider nicht hier –, die unter anderem auch das Datenschutzproblem angesprochen hat. Die alte Regelung war mißinterpretierbar, und daher ist der Datenschutzrat an das Ministerium herangetreten und hat ersucht, da für eine Neuregelung zu sorgen.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch folgendes klar und deutlich sagen: Wir, die sozialdemokratische Fraktion, sind im Gegensatz zu den Freiheitlichen nicht dafür, daß medizinische Daten auf einer Chip-Card aufscheinen. Wir sehen da die Gefahr gegeben, daß es dadurch zu einem sogenannten gläsernen Patienten kommen könnte. Daher gibt es dazu eine sehr klare datenschutzrechtliche Regelung auf Empfehlung des Datenschutzrates.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Durch dieses Gesetz wird neues Standesrecht geschaffen, werden die standesrechtlichen Bestimmungen neu strukturiert, und dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Es gibt natürlich, je nach dem, von welcher Seite man es sieht, Grund zur Kritik. Sicherlich hätte man sich einige Dinge auch anders geregelt vorstellen können. Gestatten Sie, daß ich dafür einige Beispiele anführe.

So wundert es mich, daß der Kammeramtsdirektor einen weiteren Beruf ausüben darf. Des wieteren vermisse ich eine Pflichtversicherung für niedergelassene Ärzte, die beispielsweise auch ärztliche Zeugnisse ausstellen. Gerade gestern haben wir hier in diesem Hohen Haus das Sachverständigengesetz beschlossen, das eine Pflichtversicherung für Sachverständige vorsieht. Eine Pflichtversicherung ist insbesondere bei der freiberuflichen Tätigkeit vorgesehen. Sie findet sich im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz genauso wie im Rechtsanwaltsberufsrechtsänderungsgesetz. Daher glaube ich, daß diese Frage gerade von den Standesvertretern aktiv diskutiert werden sollte.

Ich sehe aber auch in diesem Gesetz Aufgaben für die Standesvertretung, und zwar darin, in mehreren Bereichen für eine Klarstellung zu sorgen.

Ich darf Sie daran erinnern, daß es Ausbildungskommissionen für die Ausbildung von Ärzten gibt. Mir gegenüber sagten junge Ärzte, daß zum Beispiel die theoretische Ausbildung in den Krankenanstalten überhaupt nicht funktioniert. Ich erwarte mir von der Ärztekammer, daß gerade in diesem Bereich entsprechende Maßnahmen gesetzt werden.

Ein besonderes Problem sehe ich als Konsumentenschützer in dem großen Markt der Komplementärmedizin. Es ist in Österreich ein Markt für Nichtmedizin vorhanden, und erlauben Sie mir, daß ich in diesem Zusammenhang kurz auf einige Probleme eingehe.

Es gibt beispielsweise Einschaltungen in den Medien, in denen ein Facharzt mit einer diplomierten Kosmetikerin wirbt. Jeder Konsument nimmt nun an, daß diese Tätigkeit vom Facharzt vorgenommen wird. Aber man wird eines Besseren belehrt: Diese ärztliche Tätigkeit wird nicht von einem Facharzt, sondern von einer Kosmetikerin vorgenommen. Dazu vermisse ich eine klare Position der Ärztekammer.

Ich lese Ihnen nun den Brief einer betroffenen Konsumentin vor. Zitat: Ich bin von der Frau x dreimal nach der gleichen Methode behandelt worden, wobei sie mich jedesmal zigmal mit einer Nadel gestochen hat, die Einstichstellen zu bluten begannen und die Blutkrusten jedesmal zirka zehn Tage benötigt hatten, um abzuheilen. Außerdem wurde ich weder vor der Behandlung noch nach der Behandlung desinfiziert. – Zitatende.

Es ging bei dieser Behandlung um die Verödung von Besenreisern. Das ist eindeutig eine ärztliche Tätigkeit. Nun frage ich mich, warum es dazu von der Ärztekammer keine Klarstellung gibt.

Ein weiteres Beispiel: Problembereich Komplementärmedizin, wo Leistungen angeboten werden, die teilweise jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Ich meine da beispiels


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