Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 187

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (1417 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 869/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (in der Fassung des Ausschußberichtes 1417 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. Z 1 des im Titel genannten Antrages lautet:

1. In § 21 entfällt Z 3; in der Z 2 wird das Wort "und" durch einen Punkt ersetzt.

2. Die bisherigen Ziffern 1 bis 6 des Antrages erhalten die Bezeichnung 2 bis 7.

Z 7 (6 alt) des Antrages lautet:

7. Nach § 100 Abs. 7 wird folgender Abs. 8 angefügt:

"(8) § 33 Abs. 1 bis 4 und § 61 Abs. 4 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/1998 treten mit 1. August 1998 in Kraft. § 21, § 81 Abs. 3 und § 89 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/1998 treten mit 1. Dezember 1998 in Kraft."

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Soviel dazu.

Ich möchte aber diese Gelegenheit auch dazu nutzen, um ganz kurz zum zweiten Punkt – Arbeitslosenversicherungsgesetz – zu erklären, warum wir in diesem Fall zustimmen. Das wird wahrscheinlich die Experten nicht verwundern, weil es um eine Verbesserung geht. Aber – und da bin ich durchaus wieder beim Kollegen Kier – der Grundsatz, daß wir diese Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsrechtes für verfassungswidrig halten, hat sich auch durch diese Verbesserung für die Frauen nicht verändert. Aber ich erkenne immerhin an: Das ist ein kleiner Punkt, der den Frauen etwas weiterhilft. – Dies dazu.

Den dritten Punkt möchte ich ausführlicher debattieren, weil dazu in den letzten Wochen und Monaten sehr viel an verschiedensten Vorschlägen – teilweise von einer Person, nämlich von Bundesminister Bartenstein – gekommen ist. Ich möchte mich gerne mit der Frage Karenzgeld und Nebeneinkommen bei Karenzgeld kurz beschäftigen.

Es ist zwar schon 40 Jahre her, daß ich meine letzte Lateinstunde hatte. (Abg. Reitsamer: Das geht nicht! Sie sind noch gar nicht 40!) Aber ich glaube mich erinnern zu können, daß "Karenz" etwas mit "carere", "sich enthalten von" zu tun hat. Das heißt – wenn ich den Sinn dieses Wortes ernst nehme –: Es gibt dann Karenz, wenn man sich von Arbeit enthält. Ich würde vorschlagen: nicht nur von Arbeit – da gefällt mir durchaus das, was Kollegin Steibl aus dem Jahre 1993, von einem Vorschlag der SPÖ, vorgelesen hat –, sondern auch von Ausbildung. Denn Ausbildung ist auch eine Form von Arbeit. Ich würde mir wünschen, daß es auch für in Ausbildung befindliche Personen zu dieser Verbesserung kommt – gleichgültig, ob sie in Lehre sind, ein Studium oder sonst irgendeine Ausbildung machen. Sie müssen diese Ausbildung unterbrechen, und sie sollen sie unterbrechen, wenn sie ein Kind bekommen.

Aber – und damit bin ich beim Punkt – wenn Karenz im ursprünglichen Sinn des Wortes sinnvoll sein soll und wenn wir den Begriff beibehalten, dann heißt das "sich enthalten von", und es kann nicht heißen, daß Karenzgeld auch dann gewährt wird, wenn ich voll arbeite. Dann ist nämlich der Sinn dessen, wofür Karenzgeld gegeben wird, nicht mehr gegeben. Dann kann keine Kinderbetreuung mehr ausgeübt werden, sondern dann arbeitet man.


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