Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 188

Daher möchte ich vorschlagen: Man sollte sich viel lieber mit dem, was uns in diesem Zusammenhang schon immer sehr wichtig war, einmal auseinandersetzen – obwohl auch das einige Probleme aufwirft, das gebe ich zu –, nämlich daß man nach dem ersten Jahr Karenz – dieses halte ich für unteilbar – eine Karenz auch in Teilen ermöglicht, und zwar deswegen, weil es für Frauen und Männer gerade in bestimmten Phasen des Überganges wichtig ist – zum Beispiel beim Eintritt des Kindes in den Kindergarten oder in eine Kinderkrippe –, daß die Eltern mehr Zeit haben. Das heißt, das zweite Karenzjahr – von dem es für die meisten ohnehin nur ein halbes gibt – soll auch geteilt werden können.

Ich wäre aber dagegen – das muß ich ehrlich sagen –, daß man dieses Jahr sozusagen 14tägig oder monatlich teilt. Es muß also auch eine Begrenzung in der Form geben, daß nicht das passieren kann, was Kollegin Madl offensichtlich erreichen will, nämlich daß der Arbeitgeber während der Karenz anruft und sagt: Bitte ich bräuchte eine Urlaubsvertretung; wenn Sie nicht kommen, dann bricht die Arbeit nieder! – Wenn dann die Frau nicht kommt, weil sie tatsächlich niemanden hat, der auf das Kind aufpaßt, bricht nicht nur die Arbeit, sondern vor allem ihr Arbeitsverhältnis nieder. Denn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin wird sagen: Wir haben mit Ihnen gerechnet; Sie sind nicht gekommen – die Umstände interessieren uns nicht –, das ist ein Grund, das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen.

Das ist der Grund dafür, Kollegin Madl, warum ich dem in keiner Weise zustimmen kann! Denn eine ein- oder zweimonatige Unterbrechung der Karenz wäre ja in Ihrem Fall keine Unterbrechung der Karenz. Ich könnte mir das zwar vorstellen, aber nicht ein oder zwei Monate lang. Eine ein- oder zweimonatige eigentliche Unterbrechung der Karenz, in der man die Kinderbetreuung aufgibt und arbeiten geht, heißt, daß das Kind unversorgt ist. Erzählen Sie uns doch einmal, wie Sie das im ersten Jahr machen, wenn die Frau zu Hause ist – oder meinetwegen auch innerhalb von eineinhalb Jahren –: Was soll die Frau machen? – Sie geht arbeiten und arbeitet ganztags. Wer übernimmt für die Frau die Kinderbetreuung? Der Mann? – Na, das schau‘ ich mir an! Schön wär’s! Dafür brauchen wir andere Schritte.

Das heißt, das wird in der Form nicht stattfinden. Die Betroffene und Gehandikapte in dieser Situation bleibt nach wie vor die Frau. Darum wäre ich, wenn die Intention Ihres Antrages diejenige wäre, daß die Frau nicht völlig aussteigen können soll, absolut dafür. Über die Geringfügigkeitsgrenzen und darüber, ob man da nicht noch etwas verbessern soll, könnten wir nachdenken, beispielsweise darüber, einen fließenden Übergang von der Geringfügigkeitsgrenze zur Teilzeitkarenz zu schaffen. Aber was nicht der Fall sein kann, ist, daß die Frau – oder der Mann –, die in Karenz ist, voll arbeiten geht, auch wenn es nur für ein Jahr ist. Das, bitte, hat mit Karenz und mit der Berechtigung zum Karenzgeldbezug nichts zu tun.

Jetzt komme ich auf Minister Bartenstein zu sprechen. Was Sie, Kollegin Madl, vorgeschlagen haben, schlägt Minister Bartenstein nicht nur für zwölf, sondern für 18 Monate vor. Das heißt, die Möglichkeit des Zuverdienstes wäre noch größer. Ursprünglich ist er noch weiter gegangen und hat gesagt: Man muß, wenn man Karenzgeld bezieht, überhaupt nicht mehr Kinderbetreuung machen – also "carere", "sich enthalten" von der Arbeit –, sondern man kann arbeiten, sooft und soviel man will. (Abg. Dr. Feurstein: So hat er das nicht gesagt!) – Herr Kollege Feurstein! Das heißt in der klassischen Terminologie dann nur noch "Kindergeld". Dann sagen Sie es doch: Kindergeld wollen Sie haben! Das heißt, es ist als Voraussetzung nicht mehr notwendig, daß man sich um das Kind kümmert. Das ist sehr nahe an einem Kinderbetreuungsscheck – wenn auch nur für eineinhalb Jahre –, aber das hat mit dem, wozu es Karenzgeld gibt, nichts zu tun.

Also noch einmal kurz die Haltung der Grünen: Ausweitung ja, auch auf Personen, die in Ausbildung befindlich sind, und beispielsweise auch auf Personen, die Sozialhilfe beziehen, also dorthin, wo tatsächliche Einkommensarmut vorhanden ist! Wir hätten dafür ein Modell – wir können gerne darüber diskutieren –, im Rahmen unserer Grundsicherung, worin das enthalten ist. (Abg. Koppler: Wir hätten auch ein Modell!) Auch diese Personen sollen diese Möglichkeit erhalten, auch wenn sie vorher nicht arbeiten gegangen sind. Sie können aber in dieser Zeit nicht arbeiten gehen, auch wenn sie wollten, denn sie haben ein Kind zu betreuen. (Abg. Koppler: Kollege, du weißt genau, daß wir auch ein Modell hätten!)


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