Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 210

der geprüften Stelle zur Stellungnahme zugehen, noch keine Stellungnahme der geprüften Stelle enthalten und auch nicht enthalten können. Und weil im Rohbericht eben nur die Meinung des Rechnungshofes zum Ausdruck kommt, mag vielleicht der Eindruck entstehen, er sei pointierter formuliert, er sei schärfer gehalten. Das stimmt jedoch nicht. Im Gegensatz zu den Berichten, die im Nationalrat behandelt werden, sind diese Rohberichte noch ohne Stellungnahme, es fehlt also in diesen Berichten noch die Gegenposition, die von der geprüften Stelle aufgezeigt wird. So gesehen mag, wie gesagt, dieser falsche Eindruck entstehen. Die Formulierung des Rechnungshofes ist jedoch in jedem Falle gleich. Beziehungsweise ist im Bericht, der an den Nationalrat kommt, klarerweise im Sinne des "fair trial" auch noch Bedacht zu nehmen auf die Stellungnahme der geprüften Stelle. Die Behauptung, daß im Rohbericht eine andere Diktion verwendet werde, muß ich aber zurückweisen, denn dies stimmt nicht.

Ich glaube überhaupt, Frau Abgeordnete, daß wir weniger von der Form, dafür mehr vom Inhalt sprechen sollten. Ich meine, der Inhalt ist in den Vordergrund zu rücken, und gerade der vorliegende Bericht – jetzt darf ich mich wirklich nur diesem Sonderbericht zuwenden, den der Rechnungshof dem Nationalrat im Zusammenhang mit der Prüfung der Heilbehelfe und Heilmittel vorgelegt hat – ist ein sehr gutes Beispiel dafür, denn er ist inhaltsreich und hat Erfolge gezeitigt.

Der Rechnungshof hat einen Antrag, der aus dem Nationalrat gekommen ist, zum Gegenstand einer sehr umfangreichen Prüfung gemacht. Es wurden nicht weniger als 15 Sozialversicherungsträger geprüft, und darüber hinaus wurden auch Prüfungshandlungen im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gesetzt.

Der Rechnungshof hat bei dieser Prüfung eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, die er in seinem Bericht sehr detailliert zum Ausdruck gebracht hat, beispielsweise die Tatsache, daß Preise überhöht sind, daß vor allem regional unterschiedliche Preise verlangt werden, für deren Unterschiede eine Nachvollziehbarkeit nicht gegeben war, und daß sich gewisse Bürokratismen in Verfahrensabläufe eingeschlichen haben. Als Beispiel sei in diesem Zusammenhang die Chefarztpflicht angeführt, zu der sich der Rechnungshof sehr ausführlich geäußert hat.

Natürlich hat der Rechnungshof, nachdem er diese Feststellungen getroffen hat, daraus seine Empfehlungen abgeleitet, denn es ist eine ganz wesentliche Aufgabe des Rechnungshofes im Zusammenhang mit seiner Berichtserstellung, Empfehlungen auszusprechen. Das soll gerade in diesem Hause nicht bestritten werden. Er hat seine Empfehlungen nicht nur sehr deutlich dargestellt, sondern er konnte darüber hinaus Genugtuung darüber empfinden, daß diesen Empfehlungen zum Teil sogar bereits während der Prüfung von seiten der geprüften Stellen nachgekommen wurde. Ich bin nicht der Meinung, daß ein anderes Vorgehen des Rechnungshofes im Zusammenhang mit diesen Empfehlungen beziehungsweise mit der Formulierung dieser Empfehlungen ein besseres Ergebnis hätte erzielen können.

Frau Abgeordnete Motter! Jetzt darf ich wieder Sie ansprechen: Ihnen war der Bericht des Rechnungshofes zuwenig scharf formuliert. Ich möchte in diesem Zusammenhang bemerken, daß sich der Bericht in der Diktion nicht von anderen Berichten des Rechnungshofes unterscheidet, möchte aber wieder in den Vordergrund stellen, daß es entscheidend ist, ob die Kritik, die der Rechnungshof übt, konstruktiv ist, ob die Empfehlungen, die er abgibt, umsetzbar sind, ob sie realistisch sind, ob in kooperativer Zusammenarbeit mit den geprüften Stellen etwas bewegt werden kann und ob sich Erfolg einstellt. Wieder geht Inhalt vor Form, und es kann nicht sein Bewenden damit haben, daß ein Bericht des Rechnungshofes unangenehm ist. Vielmehr hat der Rechnungshof natürlich besonderen Wert darauf zu legen, daß sich aufgrund eines Berichtes merkbarer Erfolg einstellt, und auch insofern war gerade dieser Bericht ein gutes Beispiel dafür, daß die Tätigkeit des Rechnungshofes höchst erfolgreich gewesen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Bereits im Zuge der Prüfung konnten Einsparungen von rund 100 Millionen Schilling erzielt werden, und in weiterer Folge wurden Einsparungen von über 700 Millionen Schilling erzielt. Das ist weit mehr als das Doppelte von zwei Budgets des Rechnungshofes. – Das sage ich, um einmal


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