Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 190

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel II wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

"1a. § 30j wird folgender Abs. 3 angefügt:

,(3) Lehrlingen sind Teilnehmer an Lehrgängen und Lehrlingsstiftungen nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz in bezug auf die Beförderung zwischen der Wohnung und dem Ausbildungsplatz gleichgestellt.‘"

2. In Artikel II wird nach Z 1a folgende Z 1b eingefügt:

"1b. § 30m wird nach Abs. 2 folgender neuer Abs. 3 eingefügt:

,(3) Lehrlingen sind Teilnehmer an Lehrgängen und Lehrlingsstiftungen nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz in bezug auf die Beförderung zwischen der Wohnung und dem Ausbildungsplatz gleichgestellt.‘"

3. Die bisherigen Absätze 3 bis 6 in § 30m erhalten die Bezeichnung "4" bis "7".

4. In Artikel II Z 2 wird dem Text von § 50 I die neue Bezeichnung "(1)" vorangestellt; § 50 I wird folgender Abs. 2 angefügt:

"(2) § 30j Abs. 3 und § 30m Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/1998 treten rückwirkend mit 1. November 1998 in Kraft."

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Herr Minister, Sie mögen sich jetzt fragen, was dieser Antrag mit den vorliegenden Vorlagen zu tun hat. Ich sage es Ihnen auch gleich, weil es vielleicht nicht jedem hier bewußt ist.

Es wird mit dem Tagesordnungspunkt 7 auch das Familienlastenausgleichsgesetz geändert, weil – und das sage ich dazu – hier von der Koalition wieder einmal ein Privileg geschaffen wird, unter anderem auch für Funktionäre, in diesem Fall Kammerfunktionäre bei der Österreichischen Hochschülerschaft. Diesen soll nämlich in Zukunft, wenn sie eine Funktion übernehmen, zwei Jahre länger die Familienbeihilfe gewährt werden. Ich halte das in der heutigen Zeit wirklich für extrem falsch, daß man das so ansetzt, denn in Wirklichkeit handelt es sich hier um Kammerfunktionäre. (Abg. Dr. Mertel: Welcher Kammer gehört denn ein Student an?) Daß erwachsene Kammerfunktionäre in Zukunft Familienbeihilfe erhalten sollen, das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. (Abg. Mag. Wurm: Welcher Kammer? Welcher Kammer?)

Im Gegenzug aber hat die Koalition vergessen (Abg. Dr. Mertel: Herr Abgeordneter, welcher Kammer gehört denn ein Student an?) – der Österreichischen Hochschülerschaft, und diese ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und daher im wesentlichen eine Kammer, sollten Sie das nicht wissen –, jenen Lehrlingen – und hier erinnere ich Sie an das Versprechen von Bundeskanzler Klima, daß jeder Lehrling einen Lehrplatz erhalten wird –, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, die in Stiftungen oder sonstigen Ausbildungsstätten unterkommen, in Zukunft ebenso die Familienbeihilfe beziehungsweise Fahrtenbeihilfe zu gewähren.

Ich erwähne das, weil es zu diesem System paßt und damit man einmal die Ungleichgewichtung sieht: Auf der einen Seite schafft man Privilegien für ÖH-Funktionäre, und auf der anderen Seite ist man nachlässig und versäumt es, den Lehrlingen das ihnen Zustehende auch tatsächlich zuteil werden zu lassen.

Auch das kann man jetzt reparieren – ich habe vorhin gerade gehört, daß man die Zeit hier auch dazu nützen kann, Fehler, die man begangen hat, oder Versäumnisse zu reparieren. Dies ist ein


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