Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 12

nach Österreich geführt, was nicht vorsätzlich ökonomisch nachteilig ist. Aber es stellt sich natürlich die Frage nach der steuerlichen Gerechtigkeit. Ich werde jetzt ganz sicher nicht – und wir hätten ja in der Fragestunde genug Möglichkeiten, das zu hinterfragen – im Detail zu Fragen Stellung nehmen, mit denen sich auch die Steuerreformkommission beschäftigt hat, aber ich glaube doch, daß es notwendig ist, etwa auch das Einbringen in Stiftungen und ähnliches mehr nach dem Prinzip der Steuergerechtigkeit zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Es geht vor allem darum, auch den Bereich der Kapitalbesteuerung exakt nach dem Prinzip der Gerechtigkeit zu überprüfen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Peter, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Sind Sie im Sinne dessen, was Ihr Vorgänger Klima gesagt hat, bereit, die Ausnahmen im Steuerrecht drastisch zu reduzieren, um die Steuersätze senken zu können und auf diese Art und Weise die Attraktivität von Verlustabschreibungsmodellen von der Wurzel her zu bekämpfen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich glaube, daß man doch in Erinnerung rufen muß, daß es durch das letzte Strukturanpassungsgesetz zu bestimmten Beschränkungen von Abschreibungen und Geltendmachungen von bestimmten Positionen im Einkommensteuerrecht gekommen ist. Ich meine, daß gerade dieser Bereich, weil ja die Einkommensteuer eine doch gestaltbare Angelegenheit ist, permanenter Überlegungen bedarf. All jene, die im Bereich der Einkommensteuerveranlagung tätig sind, versuchen ja auch von professioneller Seite her immer wieder, die Möglichkeiten auszuloten, welche die jeweilige gesetzliche Lage erlaubt, und man muß dann prüfen, auch vom Effekt her: Ist das vertretbar auch bei Anlegung sehr strenger Kriterien und den ökonomischen Vorteilen, die sich unter Umständen aus so etwas ergeben, oder ist es bloß ein System, das es gestattet, daß Menschen mit einem hohen Einkommen wenig Steuern bezahlen? Ich glaube, das ist eine ständige Aufgabe, und auch diesbezüglich hat die Steuerreformkommission Überlegungen zu Papier gebracht, die man im einzelnen überprüfen muß. (Abg. Mag. Peter: Das war keine Beantwortung meiner Frage!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Ein weiterer Wunsch auf Zusatzfrage liegt mir nicht vor. Daher bitte ich Herrn Abgeordneten Dr. Stummvoll, seine Frage betreffend Bankenaufsicht zu formulieren.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Finanzminister! Nach den Fällen Riegerbank und Diskont Bank sind ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte die Frage formulieren, so wie sie auf dem Papier vorliegt.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (fortsetzend): Meine Frage lautet:

235/M

Welche Vorschläge haben Sie zur Reform der Bankenaufsicht, die als vertrauensbildende Maßnahme für die kleinen Sparer und Anleger nach den Fällen Riegerbank und Diskont Bank notwendig ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich möchte zunächst einmal feststellen, daß es sich in diesen von Ihnen zitierten Fällen um teilweise massiv kriminelle Machinationen handelt, die keineswegs dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die gesamte österreichische Bankenlandschaft zuzulassen. Ich möchte das doch dezidiert feststellen.

Das österreichische Bankenaufsichtssystem – insofern gebe ich Ihnen recht – muß aber aufgrund der Entwicklung der Informationstechnologie, die immer wieder neue Arten von Bankgeschäften und damit auch neue Risken hervorruft, sowie der Liberalisierung und Globalisierung verändert und verschärft werden. Entsprechende Vorarbeiten wurden bereits im Frühjahr 1998


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite