Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 13

aufgenommen. Mit der Erstellung eines Organisationskonzeptes wird ein externes Beratungsunternehmen beauftragt, dessen erste Ergebnisse Mitte Jänner vorliegen werden. Aufgrund der aktuellen Ereignisse werden wir die Arbeiten zur Reform der Bankenaufsicht beschleunigen, weil es wichtig ist, auch im Bereich vertrauensbildender Maßnahmen deutlich zu signalisieren, daß das System der Bankenaufsicht entsprechend angepaßt werden muß, wenngleich die wahren Ursachen im Fall Rieger ja erst durch Gerichtsverfahren festgestellt werden müssen.

Ziel unserer beziehungsweise meiner Überlegungen ist es, die Bankenaufsicht in Österreich schlagkräftiger zu gestalten. Die Struktur soll straffer und damit effizienter werden, und es sollte mehr operative Möglichkeiten geben. Mittelfristig ist dafür, wie ich meine, die Ausgliederung aus dem Finanzministerium erforderlich. Die Erfahrungen mit der bereits ausgegliederten und seit Jahresbeginn voll operativen Wertpapieraufsicht werden hier einzubeziehen sein.

Dabei müssen die verschiedenen Komponenten berücksichtigt werden, aus denen sich das österreichische System der Bankenaufsicht zusammensetzt. Die Rolle und Verantwortung etwa der Geschäftsführung, der Innenrevision einer Bank, der Wirtschaftsprüfer, natürlich auch des Aufsichtsrates, selbstverständlich auch der Bankenaufsicht im Ministerium und der Oesterreichischen Nationalbank, aber auch der Gerichte müssen exakt definiert werden. Wir werden auch die verschiedenen Vorschläge, unter anderem der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Arbeiterkammer oder auch der Oesterreichischen Nationalbank, genau prüfen und auch den internationalen Vergleich suchen. Dennoch – das möchte ich auch noch feststellen – wird selbst mit dem besten gesetzlichen Regelwerk kriminelles Verhalten von Marktteilnehmern nicht auszuschließen sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Finanzminister! Es gibt Vorschläge für eine Ausgliederung der Bankenaufsicht mit dem Ziel von mehr Effizienz, und zwar sowohl von Vizekanzler Schüssel als auch von der Wirtschaftskammer und von der Arbeiterkammer, eigentlich ziemlich übereinstimmende Vorschläge. Ich glaube, diese sind geeignet, daß hier möglichst rasch agiert und gehandelt werden kann.

Meine Frage lautet: Sind Sie bereit – unabhängig von allen Expertisen, die Sie anfordern –, politisch möglichst rasch zu handeln, um einen Imageschaden zu vermeiden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich habe bereits, auch in der Öffentlichkeit, erklärt, daß vom Grundsatz der Überlegungen her, die wir nach Gründung der Wertpapieraufsicht angestellt haben, der nächste Schritt im Bereich der Bankenaufsicht etwa die Prüfung sein wird: Soll es sich um eine Allfinanzaufsicht handeln oder nicht? Es ist legitim, auch wenn bestimmte Marktteilnehmer damit keine Freude hätten, das Prinzip einer eigenverantwortlich operierenden Bankenaufsicht, Allfinanzaufsicht zu prüfen.

Wir haben allerdings seit dem Frühjahr außer vorbereitenden Arbeiten keine konkreten Veranlassungen getroffen, und zwar aus guten Gründen: um die Erfahrungen, die man mit der ausgegliederten Wertpapieraufsicht gemacht hat, einzubringen, weil das auch in einem sehr nahen Verantwortungsbereich liegt und weil es, wie ich meine, Sinn macht, nach einem Jahr der Tätigkeit der ausgegliederten Wertpapieraufsicht deren Erfahrungen – vielleicht auch deren Schwächen, allfällige Notwendigkeiten der Nachjustierung et cetera – in ein gesamtes Konzept einzubringen.

Ich habe bereits bei der ersten diesbezüglichen Fragebeantwortung gesagt, daß ich im Prinzip dafür bin, daß wir die Bankenaufsicht unabhängig stellen, daß die Bankenaufsicht eigenverantwortlich arbeitet, daß sie über die entsprechenden Ressourcen verfügt, daß es aber ebenso wichtig und notwendig ist, sich genau anzusehen, wie etwa unsere Partner innerhalb der Europäischen Union die Bankenaufsicht strukturiert haben. Da gibt es völlig unterschiedliche Systeme, etwa die britische Allfinanzaufsicht auf der einen Seite oder etwa das System des Berliner Institutes in Deutschland auf der anderen Seite. Beide Systeme haben nach meinem beschei


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