Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 15

Es ist auch nicht ohneweiters möglich, einen Regierungskommissar zu bestellen, wenn nicht tatsächlich sehr gravierende und auch nachweisbare Probleme bestehen, denn ich kann mir ungefähr vorstellen, wie die Öffentlichkeit, aber auch Sie, meine Damen und Herren im Hohen Haus, reagierten, würde die Bankenaufsicht einen Regierungskommissar in einem Bankinstitut bestellen und sich danach herausstellen, daß das eigentlich nicht in den Bereich von Manipulationen gegangen ist. Man müßte das dann rückführen, und die Bank würde aufgrund des Vertrauensverlustes, den sie erlitten hat, bestimmte Ansprüche gegen die Republik stellen.

Das ist ein sehr sensibler Bereich. Es macht mich sehr betroffen, daß unsere Bankenaufsicht derzeit unter diesen rechtlichen Rahmenbedingungen arbeiten muß, und ich meine daher, daß es richtig ist, daß wir Veränderungen vornehmen, um eben genau den Biß – wie ich das einmal formuliert habe – der Bankenaufsicht zu schärfen. Und hier erscheinen mir grundlegende organisatorische und rechtliche Veränderungen opportun.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Her Abgeordneter Mag. Maier, bitte.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Wirtschaftstreuhänder erfüllen im Rahmen der Bankenaufsicht eine ganz wesentliche Rolle. Gestern hat die Arbeiterkammer einige Vorschläge zur Reform vorgestellt. Wie sehen Sie die zukünftige Aufgabe der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Bankenaufsicht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, ich bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich möchte zunächst einmal feststellen, daß ich auch heute meine oder bisher vielleicht in meiner Blauäugigkeit gemeint habe, daß Wirtschaftsprüfer, die Banken überprüfen, die Banken tatsächlich überprüfen.

Ich gehe auch davon aus, daß dies in der Regel der Fall ist, aber im konkreten Fall der Riegerbank möchte ich mich einschränkend dahin gehend äußern, daß vielleicht die Prüfungen dort tatsächlich nicht so stattgefunden haben, wie man sich das vorstellt. Man könnte hiezu durchaus auch eine Reihe von Zitaten des Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bringen, um nicht eigene Worte zu gebrauchen.

Ich glaube aber, daß man grundsätzlich überdenken sollte, ob es klug ist, daß Wirtschaftstreuhänder dies auf ewige Zeit durchführen, ob Wirtschaftstreuhänder – eigentlich besoldet von der Geschäftsführung – nicht in einen Loyalitätskonflikt kommen, wenn sie unter Umständen das eine oder andere bemerken. Daher ist es wichtig, daß man bei der Neustrukturierung der Bankenaufsicht darauf Bedacht nimmt – und ich habe vorhin vom Bankenaufsichtssystem gesprochen; die österreichische Bankenaufsicht besteht nämlich nicht nur aus der Bankenaufsicht des Finanzministeriums, sondern da gibt es eine ganze Reihe vorgelagerter Einrichtungen, von der Innenrevision über den Aufsichtsrat, über die Wirtschaftstreuhänder bis hin eben dann zur Bankenaufsicht des Finanzministeriums –, daß dieses gesamte System einer sehr eingehenden Prüfung und Veränderung unterzogen werden muß.

Ich bekenne mich dazu, und wir werden auch versuchen, jene Grundlagen, von denen ich gesprochen habe, so rasch wie möglich und auch möglichst emotionsfrei, soweit das aufgrund des Anlaßfalles überhaupt machbar ist, auf den Tisch zu legen und dann die entsprechenden Vorschläge zu machen, die ja letztendlich dann auch im Parlament beraten werden müssen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Mag. Trattner, bitte.

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Herr Finanzminister! Die Bankenaufsicht steht ja nicht das erstemal zur Diskussion. Wir haben es ja bereits bei der BHI-Bank erlebt, wo auch Versäumnisse seitens der Bankenaufsicht festgestellt worden sind.

In diesem Zusammenhang geht es nicht nur um die Riegerbank, sondern auch um die Diskont Bank. Und jetzt frage ich Sie, Herr Finanzminister: Wollen Sie sich ein Expertengutachten unab


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