Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 16

hängiger Experten über die Versäumnisse der Bankenaufsicht erstellen lassen oder abwarten, was eventuelle Amtshaftungsklagen ergeben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Es ist gar keine Frage, daß man sich, wenn man über eine Neustrukturierung der Bankenaufsicht spricht, auch genau anschauen muß, was in den Fallbeispielen passiert ist. – Obwohl ich tatsächlich der Ansicht war, daß wir eine Schärfung der Bankenaufsicht auch dann vornehmen hätten müssen, wenn es diese Fälle nicht gegeben hätte, sonst hätte ich ja auch bei der Bundeswertpapieraufsicht einen anderen Weg beschritten.

Allerdings sind die Vorkommnisse bei der Rieger- und Diskont Bank als Fallbeispiele ganz wichtig, um auch die Nahtstellen, die dort offensichtlich nicht optimal funktioniert haben, zu erkennen und zu definieren, um daraus eben jenes von mir beschriebene System einer ausgegliederten und selbständig operierenden Bankenaufsicht oder – und ich sage das nochmals und sehr bewußt – einer Allfinanzaufsicht zu entwickeln.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Damit ist dieser Komplex erledigt.

Die nächste Frage formuliert Herr Abgeordneter Peter.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:

241/M

Welche konkreten Maßnahmen planen Sie zur Reduktion der Staatsausgaben, um eine nachhaltige Steuerreform sicherzustellen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich möchte zunächst einmal doch feststellen, daß selbstverständlich im Rahmen der Maßnahmen der Budgetkonsolidierung auch die Frage der ausgabenseitigen Betrachtung von sehr großer Relevanz war und daß wir im Rahmen der Budgetkonsolidierung den größeren Teil der Konsolidierungsmaßnahmen im ausgabenseitigen Bereich gesetzt haben.

Ich glaube, daß hier eine Reihe von Dingen – etwa im Bereich der Verwaltungsreform – anzuführen ist, daß Ausgliederungen und auch Privatisierungen eine ganz bestimmte Rolle gespielt haben, und daß man auch feststellen kann, daß wir, von der Grundtendenz her, in einer Phase sind, in der man weitere Überlegungen anstellen muß und dies auch getan hat.

Ich meine damit den Beschluß des Verwaltungsinnovationsprogramms durch die Bundesregierung, ich meine damit auch jene Fragen, die in einer anderen rechtlichen Struktur, etwa im Bereich des Vertragsbedienstetenrechtes, zu liegen kommen, und ich möchte doch auch davon ausgehen, daß wir gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung seit 1996 permanent sehr sparsam im Umgang mit Personalaufnahmen vorgehen, aber gleichzeitig selbstverständlich auch strukturelle Veränderungen gesetzt werden müssen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch feststellen – weil das in der Diskussion immer ein bißchen verlorengeht –, daß 1996 beispielsweise der Anteil der Verwaltung am Bruttoinlandsprodukt 4,8 Prozent betrug; er wird heuer nur mehr 4,5 Prozent betragen und im kommenden Jahr 4,4 Prozent. Ich glaube, das ist ein durchaus relevantes Kriterium, das einen seriösen Vergleich solcher sehr großer Budgetpositionen zuläßt, was beweist, daß wir hier permanent tätig sind.

Zum zweiten möchte ich aber in bezug auf die oft sehr lockeren Aussagen, im Bereich der öffentlichen Verwaltung könne man bis zu einem Drittel oder noch etwas an Beamten einsparen, darauf hinweisen, daß etwa zwei Drittel der Bundesbediensteten in Bereichen tätig sind, bezüglich derer meiner Meinung nach kaum jemand ernsthaft auf den Gedanken kommen kann,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite