Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 64

streitet. Weiters verlangen sie, daß er die Landessprache beherrscht, daß er in der Landessprache lesen und schreiben kann, und so weiter. Wer vorbestraft ist, braucht gar nicht daran zu denken, in ein solches Einwanderungsland zu kommen.

Meine Damen und Herren! Wir von der Österreichischen Volkspartei haben – Paul Kiss hat es heute schon gesagt – bei diesem Asylgesetz den Herrn Bundesminister unterstützt und stehen für das Asylrecht für jene Menschen, die berechtigterweise in Österreich um Asyl ansuchen, und wir stehen für eine menschliche, faire, korrekte und rechtsstaatliche Behandlung. Diese können wir ihnen gewähren, hinter dieser stehen wir und unter dieser verstehen wir auch die Politik der breiten Mitte – was nur zu unterstreichen ist! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Bundesminister! Sie haben im Ausschuß eher pauschal ... (Bundesminister Mag. Schlögl spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Fischl.) Herr Bundesminister, wenn Sie einen Augenblick Zeit hätten, wäre ich Ihnen dankbar! (Abg. Fischl begibt sich von der Regierungsbank weg.)

Herr Bundesminister! Sie haben einerseits im Ausschuß eher pauschal über das Nicht-Einschätzen-Können der Zahl der Illegalen in Österreich gesprochen und andererseits aber in Presseaussendungen erklärt, daß es nicht nur ein europäisches, sondern auch ein österreichisches Problem sei, daß im Milieu der Illegalen zu viele Verbrechen begangen werden und da die organisierte Kriminalität Fuß faßt.

Ich darf Sie daran erinnern, daß wir 700 Millionen – Sie meinten 500 Millionen; irgendwo dazwischen wird die Zahl liegen – Grenzübertritte in Österreich haben und daß wir im Jahre 1997 alleine 1 741 Schlepper verhaftet haben. Das sind übrigens um 540 mehr als im Jahre 1996. Sie kommen vor allem aus Jugoslawien. Es wurden dabei 11 400 Personen aufgegriffen. Ich meine, daß das eine beachtliche Zahl ist angesichts der Probleme, die wir mit illegalen Flüchtlingen haben.

Ich darf auch daran erinnern, daß es sich eingebürgert hat, daß zum Beispiel Schwarzafrikaner unsere Grenze mit falschen Meldezetteln und ohne Angabe des Herkunftslandes passieren und daß wir Saisonarbeiter sehr wohl hereinnehmen, aber nicht zurückschicken, weil es entsprechende Abkommen mit den Ländern, aus denen sie kommen, gibt. Sie sind zum Teil aufgrund von Kriegssituationen zu uns gekommen. Gegen Personen, die sich schlichtweg weigern, ihre Herkunft oder ihren Weg nach Österreich zu deklarieren, haben wir keinerlei Handhabe.

All das, Herr Bundesminister, unterstützt natürlich die Illegalität, und da haben Sie, da hat das Ministerium, da hat die Exekutive zu handeln, und Sie haben die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Gesetz auch einige Bemerkungen in aller Kürze. Meine Damen und Herren, wir haben die Situation des abgekürzten Berufungsverfahrens wesentlich verbessert. Wir wissen, daß der Verfassungsgerichtshof von sieben Tagen spricht – wir haben zehn Werktage zur Berufung eingeräumt, also zehn Tage zur Verfügung gestellt, um gegen ein Rechtsmittel Einspruch zu erheben. Das ist auch etwas, was man beachten sollte. Man sollte nicht immer meinen, wir seien gegen alle Asylanten und hätten kein Verständnis für sie. Selbstverständlich ist auch vorgesehen, daß die Verhandlungen in einer verständlichen Sprache unter Hinzuziehung eines Dolmetscher abgeführt werden, und wir haben dafür gesorgt, daß bei der Asylgewährung auch die Einzelfallbezogenheit gesichert ist.

Meine Damen und Herren! Nun ein paar Worte zur Verordnungsermächtigung. Herr Bundesminister, Sie haben die Verordnungsermächtigung, zu bestimmen, welcher Staat sicherer Drittstaat ist. Ich erwarte, daß Sie uns in absehbarer Zeit – vielleicht müssen wir dieses Mal nicht so lange warten, wie das bei der Verordnung zum Waffengesetz der Fall war –, daß Sie uns bald sagen, welches Land sicherer Drittstaat ist, insbesondere im Zusammenhang mit unseren Nachbarstaaten.


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