Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 84

vicefreundlichkeit für die Bürger über die Bürgernähe hinaus beibehalten müssen. Das heißt, es muß die Qualität der Leistung weiter aufrechterhalten werden. Es darf drittens nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen werden, also nur über eine Arbeitsverdichtung. Auch das müssen wir beachten, und wir haben es auch getan. Wir haben sehr wohl mit der Personalvertretung eingehend über diese Reformen gesprochen und auch mit ihr übereingestimmt, daß, wenn Veränderungen stattfinden, diese entsprechend sozial abzusichern sind.

Aber auch unter Berücksichtigung all dieser Dinge muß es dann doch möglich sein, zu Reorganisationen zu kommen, denn anders ist dieses Ziel letzten Endes nicht zu erreichen. Ich meine, daß mit diesen Veränderungen in Wien und für Wien-Umgebung durchaus alle diese Ziele mitberücksichtigt werden. Es wird weiter Bürgernähe geben, es wird die Qualität der Leistung nicht nur aufrechterhalten, sondern sie soll verbessert werden, und es wird auch auf die Mitarbeiter Rücksicht genommen.

Daher bin ich sehr froh darüber, daß dieser Beitrag zur Verwaltungsreform, in diesem Fall eben Finanzreform, Ihnen heute zur Entscheidung vorliegt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Staatssekretär!

Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Huber. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.59

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Stummvoll hat gemeint, dieses Abgabenänderungsgesetz stehe ganz im Schatten der Steuerreform. Die Diskussion zeigt, daß er damit recht hat.

Ich möchte mich dennoch ein bißchen mit dem Artikel XI beschäftigen und die Gemeinsamkeiten dieser beiden Themen herausarbeiten. Geht es in der Steuerreform um eine gerechte Verteilung der Lasten und wohl auch darum, jene zu entlasten, die überproportional zum Steueraufkommen unseres Staates beitragen, so geht es hier bei den Finanzstrafgesetzen darum, vorsätzliche Zoll- und Steuervergehen, insbesondere gewerbsmäßigen, bewaffneten und bandenmäßígen Zoll- und Steuerbetrug, höher als bisher zu bestrafen.

Die Europäische Union hatte bereits im Jahr 1995 ein Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft beschlossen. Dieses Übereinkommen bezieht sich nicht nur auf die Hinterziehung von Verbrauchssteuern, sondern erfaßt die Abgabenhinterziehung schlechthin. Wir sind uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, wohl darüber einig, daß jeder Schritt, diese Betrügereien im großen Stil einzudämmen, notwendig, richtig und wichtig ist. Insbesondere die organisierte Kriminalität hat ihren Aktionsradius vom Verbrauchssteuerbereich weg hin zum Umsatzsteuerbereich verlagert, weil sich eben gerade die Umsatzsteuer als extrem betrugsanfällige Steuer erwiesen hat.

 

Der Präsident des EU-Rechnungshofes schätzt die jährlichen Ausfälle auf rund 1 Prozent des europäischen BIP. Das heißt, es geht dabei immerhin um eine Größenordnung von 82 bis 85 Milliarden Ecu. Mit dieser Novelle des Finanzstrafgesetzes erhöhen wir nun diese angedrohten Freiheitsstrafen von einem auf zwei Jahre und für gewerbsmäßige Vergehen auf drei Jahre. – Das ist für mich ein Schritt in die richtige Richtung.

Es ist mir schon klar, daß kein Gesetz kriminelle Handlungen verhindern kann. Doch die ursprüngliche Strafandrohung von einem Jahr hat insbesondere die organisierte Kriminalität absolut nicht daran gehindert, ihrer Phantasie in bezug auf grenzenlose Abgabenhinterziehung freien Lauf zu lassen.

Mit dem Instrumentarium des Vorsteuerabzuges für Warensendungen, die zumindest laut Frachtpapiere und Faktura angeblich quer über den Kontinent verschickt wurden, in Wahrheit jedoch das Land überhaupt nie verlassen haben, werden Schadenssummen in gigantischer Höhe produziert. Hinsichtlich des Vorwurfes, der in der Begutachtung erhoben wurde, nämlich


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